Änderung Anlage 12 TAppV vom 07.12.2007

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Anlage 12 TAppV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 07.12.2007 geltenden Fassung
Anlage 12 TAppV n.F. (neue Fassung)
in der am 07.12.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 37 G. v. 02.12.2007 BGBl. I S. 2686
 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 12 (zu § 62 Abs. 2) Bescheinigung über die praktische Ausbildung im öffentlichen Veterinärwesen


siehe BGBl. I 2006, S. 1855



 



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