Artikel 169 Aufhebung der Vierten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Ehrenämter in der sozialen Versicherung und der Reichsversorgung (Vertretung gegenüber Versicherungsträgern und Versicherungsbehörden in der Reichsversicherung)
(827-4)
Die Vierte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Ehrenämter in der sozialen Versicherung und der Reichsversorgung (Vertretung gegenüber Versicherungsträgern und Versicherungsbehörden in der Reichsversicherung) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 827-4, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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