Artikel 222 - Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMASBBG k.a.Abk.)

Artikel 222 Änderung des Pflege-Versicherungsgesetzes


Artikel 222 ändert mWv. 18. August 2006 PflegeVG Artikel 43, Artikel 44, Artikel 45, Artikel 46, Artikel 47, Artikel 48

(860-11-1)

Die Artikel 43, 44, 45 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie Abs. 2 und Artikel 46 bis 48 des Pflege-Versicherungsgesetzes vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1014, 2797), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 21. März 2005 (BGBl. I S. 818) geändert worden ist, werden aufgehoben.



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