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Art. 2
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Artikel 2 - Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts (EGSCE
k.a.Abk.
)
G. v. 14.08.2006
BGBl. I S. 1911
(
Nr. 39
); Geltung ab 18.08.2006
20 Änderungen
|
Drucksachen / Entwurf / Begründung
|
wird in 20 Vorschriften zitiert
Artikel 1
←
→
Artikel 3
Artikel 2 Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in einer Europäischen Genossenschaft
Artikel 2 wird in
1 Vorschrift zitiert
und ändert mWv. 18. August 2006
SCEBG
(gesamter Text siehe
SCE-Beteiligungsgesetz
-
SCEBG
)
Artikel 1
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Artikel 3
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Zitierungen von
Artikel 2 Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 EGSCE verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EGSCE selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
Eingangsformel EGSCE
... Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: --- *) Artikel
2
dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/72/EG des Rates vom 22. Juli 2003 zur ...
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