Das
Mitbestimmungsgesetz vom
4. Mai 1976 (BGBl. I S. 1153), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 8. Juni 2005 (BGBl. I S. 1530), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 Abs. 1 Nr. 1 werden die Wörter „Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft" durch das Wort „Genossenschaft" ersetzt.
- 2.
- In § 2 wird das Wort „Genossen" durch die Wörter „Mitglieder einer Genossenschaft" ersetzt.
- 3.
- § 6 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 werden die Wörter „Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften" durch das Wort „Genossenschaften" ersetzt.
- b)
- In Satz 2 werden die Wörter „Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften" durch das Wort „Genossenschaftsgesetzes" ersetzt.
- 4.
- In § 7 Abs. 1 Satz 2 und 3 werden jeweils die Wörter „, das Statut" gestrichen.
- 5.
- In § 8 Abs. 1 werden vor dem Wort „Gesellschaftsvertrag" das Komma durch das Wort „oder" ersetzt, die Wörter „oder Statut" gestrichen, vor den Wörtern „des Gesellschaftsvertrags" das Komma durch das Wort „oder" ersetzt und die Wörter „oder des Statuts" gestrichen.
- 6.
- In § 15 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter „, im Statut" gestrichen.
- 7.
- § 25 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 wird wie folgt gefasst:
- „3.
- für Genossenschaften nach dem Genossenschaftsgesetz."
- b)
- In Absatz 2 werden die Wörter „, des Statuts" gestrichen.
- 8.
- In § 33 Abs. 3 werden die Wörter „Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften" durch das Wort „Genossenschaften" und die Wörter „Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften" durch das Wort „Genossenschaftsgesetzes" ersetzt.
- 9.
- In § 37 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter „, des Statuts" gestrichen.
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2479