interne Verweise§ 15a BDBOSG Zertifizierung von Endgeräten (vom 05.04.2017) ... Bundesanstalt zertifiziert auf der Grundlage der entsprechend der Rechtsverordnung nach § 15b Absatz 1 veröffentlichten Leistungsmerkmale ein Endgerät als für den Digitalfunk BOS ... anhand der von der Bundesanstalt festgelegten und gemäß der Rechtsverordnung nach § 15b Absatz 1 veröffentlichten Prüfkriterien vor. Die Bundesanstalt kann die Prüfung ... Einstufung einer Änderung als wesentlich oder unwesentlich wird durch Rechtsverordnung nach § 15b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 geregelt. (4) Auf Antrag kann die Bundesanstalt eine befristete und ... von Absatz 1 Satz 1 dürfen Endgeräte bis zum Ablauf der in der Rechtsverordnung nach § 15b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 festgelegten Übergangsfrist auch ohne eine Zertifizierung im Digitalfunk BOS verwendet ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
BDBOS-Zertifizierungsverordnung (BDBOSZertV)V. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2120; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz)
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2251
Artikel 1 1. BDBOSGÄndG Änderung des BDBOS-Gesetzes ... Bundesministerien" ersetzt. 3. Nach § 15 werden die folgenden §§ 15a bis 15c eingefügt: „§ 15a Zertifizierung von Endgeräten ... Die Bundesanstalt zertifiziert auf der Grundlage der entsprechend der Rechtsverordnung nach § 15b Absatz 1 veröffentlichten Leistungsmerkmale ein Endgerät als für den Digitalfunk ... der von der Bundesanstalt festgelegten und gemäß der Rechtsverordnung nach § 15b Absatz 1 veröffentlichten Prüfkriterien vor. Die Bundesanstalt kann die Prüfung ... einer Änderung als wesentlich oder unwesentlich wird durch Rechtsverordnung nach § 15b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 geregelt. (4) Auf Antrag kann die Bundesanstalt eine ... Absatz 1 Satz 1 dürfen Endgeräte bis zum Ablauf der in der Rechtsverordnung nach § 15b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 festgelegten Übergangsfrist auch ohne eine Zertifizierung im ... 1 Satz 2 zu treffen, um die weitere Nutzung der Endgeräte zu unterbinden. § 15b Erlass von Rechtsverordnungen; Widerspruchsgebühren (1) Das Bundesministerium des ...
Zitate in aufgehobenen TitelnBDBOS-Kostenverordnung (BDBOS-KostV)
V. v. 27.04.2012 BGBl. I S. 998; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 2 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
Eingangsformel BDBOS-KostV ... Grund des § 15b Absatz 2 Satz 2 des BDBOS-Gesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 ...
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