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Zitierungen von § 22 TierSchNutztV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 TierSchNutztV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierSchNutztV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21 TierSchNutztV Anwendungsbereich (vom 09.10.2009)
... und 4, nur nach Maßgabe der Vorschriften dieses Abschnitts gehalten werden. Die §§ 22 bis 25 und 27 Absatz 2 gelten nicht für Haltungseinrichtungen außerhalb von ...
§ 24 TierSchNutztV Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Jungsauen und Sauen (vom 09.02.2021)
... ab der buchtenseitigen Kante des Futtertroges mindestens 100 Zentimeter weit als Liegebereich nach § 22 Absatz 3 Nummer 8 ausgeführt ist und 3. bei einseitiger Buchtenanordnung die Gangbreite hinter den ...
§ 29 TierSchNutztV Besondere Anforderungen an das Halten von Zuchtläufern und Mastschweinen (vom 09.02.2021)
... die Hälfte der Mindestfläche nach Satz 1 muss als Liegebereich nach § 22 Absatz 3 Nummer 8 zur Verfügung stehen. (2a) Abweichend von Absatz 2 gilt für Zuchtläufer ...
§ 30 TierSchNutztV Besondere Anforderungen an das Halten von Jungsauen und Sauen (vom 09.02.2021)
... je Jungsau und 1,3 Quadratmeter je Sau nicht unterschreiten darf, muss als Liegebereich nach § 22 Absatz 3 Nummer 8 zur Verfügung stehen. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht 1. in ... 1. ein Teil, der 1,3 Quadratmeter je Sau nicht unterschreiten darf, als Liegebereich nach § 22 Absatz 3 Nummer 8 und 2. ein weiterer Teil als Aktivitätsbereich zur Verfügung ...
§ 44 TierSchNutztV Ordnungswidrigkeiten (vom 09.02.2021)
... 9 Satz 1 die dort genannte Mitteilung nicht oder nicht rechtzeitig macht, 30. entgegen § 22 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2 oder 4, Absatz 3 Nummer 1, 4, 5, 6 oder 8 oder Absatz 4 Satz 1 , § 23 Absatz 1, § 24 Absatz 1, § 25, § 26 Absatz 4 Satz 1, § 28 Absatz 2 ...
§ 45 TierSchNutztV Übergangsregelungen (vom 09.02.2021)
... sind, nicht entgegenstehen. (5) bis (7) (aufgehoben) (8) Abweichend von § 22 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 4 dürfen Schweine in Haltungseinrichtungen, die vor dem 4. August 2006 bereits genehmigt oder ... worden sind, noch bis zum 31. Dezember 2012 gehalten werden. (9) Abweichend von § 22 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 Nummer 4, 5 und 8 dürfen Schweine mit einem Gewicht über 30 Kilogramm in Haltungseinrichtungen, die vor ...
 
Zitat in folgenden Normen

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG)
G. v. 17.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 220; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 04.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 34
Anlage 4 TierHaltKennzG (zu § 4 Absatz 2 Nummer 1) Anforderungen an die Haltung von Tieren (vom 23.07.2025)
... der Raum muss 1. die Anforderungen an Haltungseinrichtungen nach den §§ 3 und 22 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 2043), die zuletzt durch Artikel ... besteht, b) die Anforderungen an Haltungseinrichtungen nach den §§ 3 und 22 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erfüllt, c) jedem Tier, abweichend von § 29 Absatz 2 Satz 1 der ... Raum besteht, das oder der die Anforderungen an Haltungseinrichtungen nach den §§ 3 und 22 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erfüllt, b) so gestaltet ist, dass aa) das Außenklima in jeder ... gehalten worden sind, a) die die Anforderungen nach den §§ 3 und 22 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erfüllt, b) die aus einem befestigten, ganz oder teilweise überdachten und ... gehalten werden, a) die die Anforderungen nach den §§ 3 und 22 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erfüllt, b) die aus einem befestigten, ganz oder teilweise überdachten und ... eingestreuter Liegebereich zur Verfügung steht, und cc) in dem abweichend von § 22 Absatz 3 Nummer 4 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ein überwiegender Teil der Bodenfläche geschlossen ist, und c) in der jedes ... der entsprechend dem Durchschnittsgewicht der Tiere je Schwein mindestens eine abweichend von § 22 Absatz 3 Nummer 4 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geschlossene, uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche nach Tabelle 2 aufweist,  ... Tiere in einer Haltungseinrichtung gehalten werden, die die Anforderungen nach den §§ 3, 22 und 29 Absatz 2 Satz 1 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erfüllt. Tabelle ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
G. v. 17.07.2025 BGBl. 2025 I Nr. 165
Artikel 1 1. TierHaltKennzGÄndG Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
... geändert: aa) In Nummer 1 Buchstabe a wird die Angabe „§§ 3 und 22 Absatz 2, 3, 3a Satz 1 Nummer 1, 2 und Absatz 4 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in der Fassung ... 6" durch die Angabe ... ... 6" durch die Angabe „§§ 3 und 22 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung " ersetzt. bb) In Nummer 2 Buchstabe a wird die Angabe „in der Fassung ... ...

Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
V. v. 29.01.2021 BGBl. I S. 142
Artikel 1 7. TierSchNutztVÄndV
... 1. ein Teil, der 1,3 Quadratmeter je Sau nicht unterschreiten darf, als Liegebereich nach § 22 Absatz 3 Nummer 8 und 2. ein weiterer Teil als Aktivitätsbereich zur Verfügung ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
V. v. 01.10.2009 BGBl. I S. 3223
Artikel 1 4. TierSchNutztVÄndV
... Abschnitte 4 bis 6 werden Abschnitte 5 bis 7. 7. Die bisherigen §§ 16 bis 34 werden §§ 21 bis 39. 8. In dem neuen § 21 Satz 2 wird die Angabe ... Abschnitte 5 bis 7. 7. Die bisherigen §§ 16 bis 34 werden §§ 21 bis 39. 8. In dem neuen § 21 Satz 2 wird die Angabe „§§ 17 bis 20 ... 39. 8. In dem neuen § 21 Satz 2 wird die Angabe „§§ 17 bis 20 und 22 Abs. 2" durch die Angabe „§§ 22 bis 25 und 27 Absatz 2" ersetzt. ... die Angabe „§§ 17 bis 20 und 22 Abs. 2" durch die Angabe „§§ 22 bis 25 und 27 Absatz 2" ersetzt. 9. In dem neuen § 24 Absatz 6 Nummer 2 wird ... 6 Nummer 2 wird die Angabe „§ 17 Abs. 3 Nr. 8" durch die Angabe „§ 22 Absatz 3 Nummer 8" ersetzt. 10. In dem neuen § 28 Absatz 3 wird die Angabe ... 8" ersetzt. 10. In dem neuen § 28 Absatz 3 wird die Angabe „§ 22 Abs. 2" durch die Angabe „§ 27 Absatz 2" ersetzt. 11. In dem neuen ... Absatz 2 Satz 2 die Angabe „§ 17 Abs. 3 Nr. 8" durch die Angabe „§ 22 Absatz 3 Nummer 8" und in b) Absatz 3 die Angabe „§ 23 Abs. 2 Nr. 3 ... Absatz 2 Satz 3 die Angabe „§ 17 Abs. 3 Nr. 8" durch die Angabe „§ 22 Absatz 3 Nummer 8" und in b) Absatz 8 die Angabe „§ 23 Abs. 2 Nr. 3 ... 44. c) Die neue Nummer 30 wird wie folgt gefasst: „entgegen § 22 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2 oder 4, Absatz 3 Nummer 1, 4, 5, 6 oder 8 ... Absatz 2 Satz 1" ersetzt. g) In der neuen Nummer 34 wird die Angabe „§ 22 Abs. 1 Satz 1" durch die Angabe „§ 27 Absatz 1 Satz 1" ersetzt.  ... 1 Satz 1" ersetzt. h) In der neuen Nummer 35 werden die Wörter „§ 22 Abs. 2, auch in Verbindung mit § 23 Abs. 3," durch die Wörter „§ 27 ... Angabe „§ 17 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 4" durch die Angabe „§ 22 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 4" ersetzt. b) In Absatz 9 wird die ... 17 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 Nr. 4, 5 und 8" durch die Angabe „§ 22 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 Nummer 4, 5 und 8" ersetzt. c) In Absatz 10 ...