§ 1 Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
(2) Eintragungen im Sinne dieser Verordnung sind auch Löschungsvermerke.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG)
G. v. 25.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 81
Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
G. v. 20.03.2009 BGBl. I S. 607
Artikel 7 PfandBFEG Änderung der Deckungsregisterverordnung ... 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3" durch die Angabe „§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4" ... 1 wird die Angabe „§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3" durch die Angabe „§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort ...
Pfandbriefrechtliche Änderungsverordnung
V. v. 04.10.2022 BGBl. I S. 1614
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7347/a144978.htm