Zitierungen von § 9 DeckRegV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 DeckRegV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DeckRegV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 DeckRegV Haupt- und Unterregister (vom 09.10.2022)
... des Unterregisters zu versehen. Die Eintragungen müssen die Informationen nach den §§ 9 bis 14 enthalten und sollen die in den Anlagen 1 bis 3 vorgesehenen Inhalte der Formulare DR 1, DR ... und dem Datum der Übertragung zu verzeichnen, 2. sind die weiteren nach den §§ 9 bis 14 erforderlichen Angaben aus dem Unterregister in das Hauptregister zu übertragen und ...
§ 10 DeckRegV Eintragung ausländischer Sicherungsrechte (vom 08.10.2022)
... sind entsprechend den Eintragungen im Inland belegener Hypotheken und Grundschulden nach § 9 vorzunehmen. (2) Soweit die Bezeichnungen der Grundstücke oder ...
§ 11 DeckRegV Eintragung von Deckungswerten nach § 20 Abs. 1 des Pfandbriefgesetzes (vom 09.10.2022)
... in Spalte 4 die Angaben des zu löschenden Werts in Spalte 1 zu wiederholen. § 9 Nummer 5 Satz 4 bis 8 gilt entsprechend. 5. Ansprüche auf Schadlosstellung nach § 20 Absatz 3 Satz ...
§ 12 DeckRegV Eintragung von Deckungswerten nach § 21 und § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Pfandbriefgesetzes (vom 09.10.2022)
... Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Pfandbriefgesetzes sind vorbehaltlich des Absatzes 2 entsprechend den §§ 9 und 10 vorzunehmen. (2) In der Überschrift tritt anstelle des Zusatzes ... sind, sind die zugrunde liegenden Darlehensforderungen in Spalte 4 einzutragen. § 9 Nr. 4 Satz 2 gilt entsprechend. In den Fällen des § 23 Absatz 4 des Pfandbriefgesetzes ist ...
§ 12a DeckRegV Eintragung von Deckungswerten nach den §§ 26a und 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Pfandbriefgesetzes (vom 09.10.2022)
... 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Pfandbriefgesetzes ist vorbehaltlich Absatz 2 entsprechend den §§ 9 und 10 vorzunehmen. (2) In der Überschrift tritt anstelle des Zusatzes ... sind, sind die zugrunde liegenden Darlehensforderungen in Spalte 4 einzutragen. § 9 Nr. 4 Satz 2 gilt entsprechend. In den Fällen des § 26c Absatz 4 des Pfandbriefgesetzes ist ...
§ 13 DeckRegV Eintragung von Derivategeschäften (vom 09.10.2022)
... des Deckungsregisters ist, erfolgen. § 8 Absatz 4 Satz 3 des Pfandbriefgesetzes und § 9 Nummer 5 Satz 6 bis 8 gelten entsprechend. 8. Löschungsvermerke sind unter Angabe des Datums ... in Spalte 9 die Angaben des zu löschenden Werts in Spalte 1 zu wiederholen. § 9 Nummer 5 Satz 4 bis 8 gilt entsprechend. 9. Ansprüche auf Schadlosstellung nach § 20 Absatz 3 Satz ...
§ 18 DeckRegV Übergangsbestimmungen (vom 08.10.2022)
...  (4) Auf vor dem 1. Juli 2023 vorgenommene Eintragungen finden die §§ 9 bis 12a und § 14 in ihrer am 7. Oktober 2022 geltenden Fassung Anwendung. § 4 ...
Anlage 1 DeckRegV (zu § 9) Formular DR 1 Deckungsregister (Hypotheken)
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
G. v. 20.03.2009 BGBl. I S. 607
Artikel 7 PfandBFEG Änderung der Deckungsregisterverordnung
... Unterregisters zu versehen. Die Eintragungen müssen die Informationen nach den §§ 9 bis 14 enthalten und sollen die in den Anlagen 1 bis 3 vorgesehenen Inhalte der Formulare DR 1, DR ... DR 1, DR 2 und DR 3 in übersichtlicher Form wiedergeben." 2. Dem § 9 werden folgende neue Nummern 7 und 8 angefügt: „7. Sind eingetragene Werte ... 26a und 26f Abs. 1 Nr. 1 des Pfandbriefgesetzes ist vorbehaltlich Absatz 2 entsprechend § 9 vorzunehmen. (2) In Spalte 2a tritt an die Stelle der Bezeichnung des belasteten ... gesichert sind, sind die zugrunde liegenden Darlehensforderungen in Spalte 4 einzutragen. § 9 Nr. 4 Satz 2 gilt entsprechend." 4. § 13 wird wie folgt geändert: ...

Pfandbriefrechtliche Änderungsverordnung
V. v. 04.10.2022 BGBl. I S. 1614
Artikel 3 PfandRÄndV Änderung der Deckungsregisterverordnung
... und dem Datum der Übertragung zu verzeichnen, 2. sind die weiteren nach den §§ 9 bis 14 erforderlichen Angaben aus dem Unterregister in das Hauptregister zu übertragen und ... verarbeitet werden kann, an den Sachwalter zu übermitteln." 7. § 9 wird wie folgt geändert: a) Nummer 2 wird wie folgt geändert:  ... durch die Angabe „Spalte 1" ersetzt. bb) In Satz 3 wird die Angabe „ § 9 Nr. 5 Satz 4 und 5" durch die Angabe „§ 9 Nummer 5 Satz 4 bis 8" ersetzt. c) ... bb) In Satz 3 wird die Angabe „§ 9 Nr. 5 Satz 4 und 5" durch die Angabe „ § 9 Nummer 5 Satz 4 bis 8" ersetzt. c) Folgende Nummer 5 wird angefügt: „5. ... 10. § 12 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „ § 9 " durch die Angabe „den §§ 9 und 10" ersetzt. b) Absatz 2 ... a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 9" durch die Angabe „den §§ 9 und 10" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) Dem ... 11. § 12a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „ § 9 " durch die Angabe „den §§ 9 und 10" ersetzt. b) Absatz 2 ... a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 9" durch die Angabe „den §§ 9 und 10" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) Dem ... Satz wird angefügt: „§ 8 Absatz 4 Satz 3 des Pfandbriefgesetzes und § 9 Nummer 5 Satz 6 bis 8 gelten entsprechend." h) Nummer 8 wird wie folgt geändert: aa) ... die Angabe „Spalte 1" ersetzt. bb) In Satz 3 werden die Wörter „ § 9 Nr. 5 Satz 4 und 5" durch die Wörter „§ 9 Nummer 5 Satz 4 bis 8" ersetzt.  ... 3 werden die Wörter „§ 9 Nr. 5 Satz 4 und 5" durch die Wörter „ § 9 Nummer 5 Satz 4 bis 8" ersetzt. i) Folgende Nummer 9 wird angefügt: „9. ... Jahre beträgt. (4) Auf vor dem 1. Juli 2023 vorgenommene Eintragungen finden die §§ 9 bis 12a und § 14 in ihrer am 7. Oktober 2022 geltenden Fassung Anwendung. § 4 Absatz 1 ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed