interne Verweise§ 4 DeckRegV Haupt- und Unterregister (vom 09.10.2022) ... des Unterregisters zu versehen. Die Eintragungen müssen die Informationen nach den §§ 9 bis 14 enthalten und sollen die in den Anlagen 1 bis 3 vorgesehenen Inhalte der Formulare DR 1, DR ... und dem Datum der Übertragung zu verzeichnen, 2. sind die weiteren nach den §§ 9 bis 14 erforderlichen Angaben aus dem Unterregister in das Hauptregister zu übertragen und ...
§ 13 DeckRegV Eintragung von Derivategeschäften (vom 09.10.2022) ... des Deckungsregisters ist, erfolgen. § 8 Absatz 4 Satz 3 des Pfandbriefgesetzes und § 9 Nummer 5 Satz 6 bis 8 gelten entsprechend. 8. Löschungsvermerke sind unter Angabe des Datums ... in Spalte 9 die Angaben des zu löschenden Werts in Spalte 1 zu wiederholen. § 9 Nummer 5 Satz 4 bis 8 gilt entsprechend. 9. Ansprüche auf Schadlosstellung nach § 20 Absatz 3 Satz ...
§ 18 DeckRegV Übergangsbestimmungen (vom 08.10.2022) ... (4) Auf vor dem 1. Juli 2023 vorgenommene Eintragungen finden die §§ 9 bis 12a und § 14 in ihrer am 7. Oktober 2022 geltenden Fassung Anwendung. § 4 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
G. v. 20.03.2009 BGBl. I S. 607
Artikel 7 PfandBFEG Änderung der Deckungsregisterverordnung ... Unterregisters zu versehen. Die Eintragungen müssen die Informationen nach den §§ 9 bis 14 enthalten und sollen die in den Anlagen 1 bis 3 vorgesehenen Inhalte der Formulare DR 1, DR ... DR 1, DR 2 und DR 3 in übersichtlicher Form wiedergeben." 2. Dem § 9 werden folgende neue Nummern 7 und 8 angefügt: „7. Sind eingetragene Werte ... 26a und 26f Abs. 1 Nr. 1 des Pfandbriefgesetzes ist vorbehaltlich Absatz 2 entsprechend § 9 vorzunehmen. (2) In Spalte 2a tritt an die Stelle der Bezeichnung des belasteten ... gesichert sind, sind die zugrunde liegenden Darlehensforderungen in Spalte 4 einzutragen. § 9 Nr. 4 Satz 2 gilt entsprechend." 4. § 13 wird wie folgt geändert: ...
Pfandbriefrechtliche Änderungsverordnung
V. v. 04.10.2022 BGBl. I S. 1614
Artikel 3 PfandRÄndV Änderung der Deckungsregisterverordnung ... und dem Datum der Übertragung zu verzeichnen, 2. sind die weiteren nach den §§ 9 bis 14 erforderlichen Angaben aus dem Unterregister in das Hauptregister zu übertragen und ... verarbeitet werden kann, an den Sachwalter zu übermitteln." 7. § 9 wird wie folgt geändert: a) Nummer 2 wird wie folgt geändert: ... durch die Angabe „Spalte 1" ersetzt. bb) In Satz 3 wird die Angabe „ § 9 Nr. 5 Satz 4 und 5" durch die Angabe „§ 9 Nummer 5 Satz 4 bis 8" ersetzt. c) ... bb) In Satz 3 wird die Angabe „§ 9 Nr. 5 Satz 4 und 5" durch die Angabe „ § 9 Nummer 5 Satz 4 bis 8" ersetzt. c) Folgende Nummer 5 wird angefügt: „5. ... 10. § 12 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „ § 9 " durch die Angabe „den §§ 9 und 10" ersetzt. b) Absatz 2 ... a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 9" durch die Angabe „den §§ 9 und 10" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) Dem ... 11. § 12a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „ § 9 " durch die Angabe „den §§ 9 und 10" ersetzt. b) Absatz 2 ... a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 9" durch die Angabe „den §§ 9 und 10" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) Dem ... Satz wird angefügt: „§ 8 Absatz 4 Satz 3 des Pfandbriefgesetzes und § 9 Nummer 5 Satz 6 bis 8 gelten entsprechend." h) Nummer 8 wird wie folgt geändert: aa) ... die Angabe „Spalte 1" ersetzt. bb) In Satz 3 werden die Wörter „ § 9 Nr. 5 Satz 4 und 5" durch die Wörter „§ 9 Nummer 5 Satz 4 bis 8" ersetzt. ... 3 werden die Wörter „§ 9 Nr. 5 Satz 4 und 5" durch die Wörter „ § 9 Nummer 5 Satz 4 bis 8" ersetzt. i) Folgende Nummer 9 wird angefügt: „9. ... Jahre beträgt. (4) Auf vor dem 1. Juli 2023 vorgenommene Eintragungen finden die §§ 9 bis 12a und § 14 in ihrer am 7. Oktober 2022 geltenden Fassung Anwendung. § 4 Absatz 1 ...
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