Berichtigung - Berichtigung der Neufassung der Handwerksordnung (HwOBer k.a.Abk.)

B. v. 16.08.2006 BGBl. I S. 2095 (Nr. 41); Geltung ab 01.09.2006
Berichtigung

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Berichtigung ändert mWv. 1. September 2006 HwO § 67

Die Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074), zuletzt geändert durch Artikel 3b des Gesetzes vom 6. September 2005 (BGBl. I S. 2725), ist wie folgt zu berichtigen:

In § 67 Abs. 2 ist das Wort „Berufsausbildung" durch das Wort „Berufsbildung" zu ersetzen.



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