Das
Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen in der Fassung der Bekanntmachung vom
13. September 2001 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom
27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 14 Abs. 1 wird Satz 2 gestrichen.
- 2.
- § 15 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und 5 und Satz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes" durch die Wörter „§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes und in § 2 Abs. 2 des Wohnraumförderung-Überleitungsgesetzes vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098, 2100)" ersetzt.
- b)
- Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden die Wörter „§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Wohnraumförderungsgesetzes" durch die Wörter „§ 2 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnraumförderung-Überleitungsgesetzes" ersetzt.
- bb)
- In Satz 2 werden die Wörter „§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 5 des Wohnraumförderungsgesetzes" durch die Wörter „§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Wohnraumförderungsgesetzes und in § 2 Abs. 2 des Wohnraumförderung-Überleitungsgesetzes" ersetzt.