Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2013 aufgehoben
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§ 3 - Verordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Wehrverwaltung und der Wehrbereichsverwaltungen für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und dem Tierschutzgesetz (BAWuWbVwZustVLFGBuTSG k.a.Abk.)

V. v. 12.09.2006 BGBl. I S. 2135 (Nr. 43); aufgehoben durch § 7 V. v. 24.06.2013 BGBl. I S. 1685
Geltung ab 01.10.2006; FNA: 454-1-1-16 Recht der Ordnungswidrigkeiten
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§ 3


§ 3 ändert mWv. 1. Oktober 2006 LMGWBVwZustV TierSOWiWBVwZV

Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Kalendermonats in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung über die Zuständigkeit der Wehrbereichsverwaltungen für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz vom 31. Mai 1978 (BGBl. I S. 752) und die Verordnung über die Zuständigkeit der Wehrbereichsverwaltungen für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Tierschutzgesetz vom 3. Juli 1990 (BGBl. I S. 1399) außer Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 21. September 2006.



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