Änderung § 4 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung vom 22.01.2008

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§ 4 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 22.01.2008 geltenden Fassung
§ 4 n.F. (neue Fassung)
in der am 22.01.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 09.01.2008 BGBl. I S. 22

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§ 4 (neu)


(Text neue Fassung)

§ 4 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 854/2004


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Ordnungswidrig im Sinne des § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Anordnung nach Artikel 8 in Verbindung mit Anhang IV Kapitel II Nr. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 zuwiderhandelt.




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