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§ 10 - Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Artikel 1 G. v. 12.08.2005 BGBl. I S. 2354; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.02.2006; FNA: 201-9 Verwaltungsverfahren und -zwangsverfahren
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§ 10 Öffentliche Zustellung



(1) 1Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn

1.
der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,

2.
bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist,

3.
bei eingetragenen Personengesellschaften eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handels- oder Gesellschaftsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen Anschrift innerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union möglich ist oder

4.
sie im Fall des § 9 nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.

2Die Anordnung über die öffentliche Zustellung trifft ein zeichnungsberechtigter Bediensteter.

(2) 1Die öffentliche Zustellung erfolgt durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an der Stelle, die von der Behörde hierfür allgemein bestimmt ist, oder durch Veröffentlichung einer Benachrichtigung im Bundesanzeiger. 2Die Benachrichtigung muss

1.
die Behörde, für die zugestellt wird,

2.
den Namen und die letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten,

3.
das Datum und das Aktenzeichen des Dokuments sowie

4.
die Stelle, wo das Dokument eingesehen werden kann,

erkennen lassen. 3Die Benachrichtigung muss den Hinweis enthalten, dass das Dokument öffentlich zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. 4Bei der Zustellung einer Ladung muss die Benachrichtigung den Hinweis enthalten, dass das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben kann. 5In den Akten ist zu vermerken, wann und wie die Benachrichtigung bekannt gemacht wurde. 6Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.





 

Frühere Fassungen von § 10 VwZG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2024Artikel 6 Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
vom 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
aktuell vorher 01.04.2012Artikel 2 Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
vom 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
aktuell vorher 01.11.2008Artikel 6b Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
vom 23.10.2008 BGBl. I S. 2026
aktuellvor 01.11.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 10 VwZG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 VwZG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VwZG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 VwZG Allgemeines (vom 03.05.2011)
... durch die Behörde ausgeführt. Daneben gelten die in den §§ 9 und 10 geregelten Sonderarten der Zustellung. (3) Die Behörde hat die Wahl ...
 
Zitat in folgenden Normen

Abgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 01.10.2002 BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 122 AO Bekanntgabe des Verwaltungsakts (vom 21.12.2022)
... Portal der Finanzbehörden, können die Anordnung und die Dokumentation nach § 10 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 5 des Verwaltungszustellungsgesetzes elektronisch erfolgen. (6) Die Bekanntgabe eines Verwaltungsakts an einen Beteiligten ...
§ 169 AO Festsetzungsfrist (vom 01.01.2017)
... Finanzbehörde verlassen hat oder 2. bei öffentlicher Zustellung nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes die Benachrichtigung bekannt gemacht oder veröffentlicht ...
§ 216 AO Überführung in das Eigentum des Bundes (vom 26.11.2019)
... den betroffenen Personen mitzuteilen. Ist eine betroffene Person nicht bekannt, so gilt § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes sinngemäß. (3) Der Eigentumsübergang wird wirksam, sobald der ...
§ 394 AO Übergang des Eigentums
... Bekanntmachung auf den drohenden Verlust des Eigentums hingewiesen hat. § 10 Abs. 2 Satz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass ...

Asylgesetz (AsylG)
neugefasst durch B. v. 02.09.2008 BGBl. I S. 1798; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 19.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 382
§ 10 AsylG Zustellungsvorschriften (vom 24.10.2015)
... so ist durch öffentliche Bekanntmachung zuzustellen. Die Vorschriften des § 10 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes finden Anwendung. (7) Der ...

Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG)
Artikel 1 G. v. 22.04.2002 BGBl. I S. 1310; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 4h FinDAG Bekanntgabe und Zustellung im Ausland (vom 28.05.2022)
...  (2) Ist der Verwaltungsakt zuzustellen, so kann die Bundesanstalt abweichend von § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes die Zustellung bei Personen mit Wohnsitz oder Unternehmen mit Sitz außerhalb des ...

Geologiedatengesetz (GeolDG)
G. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1387
§ 25 GeolDG Inhaberlose Daten
... kann zuvor eine angemessene Frist gesetzt werden. Der Ausschlussbescheid ist nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes öffentlich zuzustellen. Mit dem bestandskräftigen Ausschlussbescheid sind die ...

Hypothekenablöseverordnung (HypAblV)
V. v. 10.06.1994 BGBl. I S. 1253; zuletzt geändert durch Artikel 209 Abs. 9 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
§ 5 HypAblV Zustellung
... 1 des Vermögensgesetzes durch öffentliche Bekanntmachung nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt werden, wenn der Aufenthaltsort oder die ...

Landbeschaffungsgesetz
G. v. 23.02.1957 BGBl. I S. 134; zuletzt geändert durch Artikel 190 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 30 LBG
... wenn bei ihnen die Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung vorliegen (§ 10 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes). Soweit durch die Tätigkeit im Rahmen des Satzes 1 ...
§ 31 LBG
... daß bei ihnen die Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung vorliegen (§ 10 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes). Diese Tatsachen sind außerdem vorher, soweit sie ...

Sozialgerichtsgesetz (SGG)
neugefasst durch B. v. 23.09.1975 BGBl. I S. 2535; zuletzt geändert durch Artikel 16a G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
§ 85 SGG (vom 01.01.2013)
... Nimmt die Behörde eine Zustellung vor, gelten die §§ 2 bis 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes. § 5 Abs. 4 des Verwaltungszustellungsgesetzes ...

Telekommunikations-Nummerierungsverordnung (TNV)
V. v. 05.02.2008 BGBl. I S. 141; zuletzt geändert durch Artikel 121 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 9 TNV Rückgabe, Widerruf und Rückfall (vom 01.12.2021)
... originären Zuteilungsnehmer rechtswidrig genutzt wird, 2. die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für eine öffentliche Zustellung an den Zuteilungsnehmer vorliegen; im Sinne dieser ...

Verkehrssicherstellungsgesetz
neugefasst durch B. v. 08.10.1968 BGBl. I S. 1082; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 10 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 18 VerkSiG Zustellungen
... oder - auch wenn die Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes nicht vorliegen - durch öffentliche Bekanntmachung in der ...

Wassersicherstellungsgesetz
G. v. 24.08.1965 BGBl. I S. 1225, 1817; zuletzt geändert durch Artikel 251 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 22 WasSiG Zustellungen
... oder - auch wenn die Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes nicht vorliegen - durch öffentliche Bekanntmachung in der ...

Wirtschaftssicherstellungsgesetz
neugefasst durch B. v. 03.10.1968 BGBl. I S. 1069; zuletzt geändert durch Artikel 262 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
§ 17 WiSiG Zustellungen
... oder - auch wenn die Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes nicht vorliegen - durch öffentliche Bekanntmachung in der ...

Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
neugefasst durch B. v. 18.01.2001 BGBl. I S. 130; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
§ 65 SGB X Zustellung (vom 01.01.2024)
... und Stiftungen des öffentlichen Rechts vorgeschrieben sind, gelten die §§ 2 bis 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes . § 5 Abs. 4 des Verwaltungszustellungsgesetzes und § 178 Abs. 1 Nr. 2 der ...

Gesetz zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts
G. v. 12.08.2005 BGBl. I S. 2354
Artikel 2 VwZRNovG Änderung weiterer Vorschriften
... gefasst: „2. bei öffentlicher Zustellung die Benachrichtigung nach § 10 Abs. 2 Satz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes bekannt gemacht oder veröffentlicht ... 2" ersetzt. 3. § 394 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Abs. 2 Satz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen
... „Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz" ersetzt. (2) In § 10 Absatz 2 Satz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354), das ...

Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
Artikel 1 StVfModG Änderung der Abgabenordnung
... Finanzbehörde verlassen hat oder 2. bei öffentlicher Zustellung nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes die Benachrichtigung bekannt gemacht oder veröffentlicht ...

Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2026
Artikel 6b MoMiG Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes
...  10 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354) wird wie ...

Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Artikel 25 JStG 2022 Änderung der Abgabenordnung
... Portal der Finanzbehörden, können die Anordnung und die Dokumentation nach § 10 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 5 des Verwaltungszustellungsgesetzes elektronisch erfolgen." 7. § 139b wird wie folgt geändert:  ...

Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 6 MoPeG Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes
... § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 7. Juli 2021 ...

Sanktionsdurchsetzungsgesetz I
G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 754
Artikel 5 SanktDG I Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
...  (2) Ist der Verwaltungsakt zuzustellen, so kann die Bundesanstalt abweichend von § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes die Zustellung bei Personen mit Wohnsitz oder Unternehmen mit Sitz außerhalb des ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Ernährungssicherstellungsgesetz (ESG)
neugefasst durch B. v. 27.08.1990 BGBl. I S. 1802; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 04.04.2017 BGBl. I S. 772
§ 19 ESG Zustellungen
... oder - auch wenn die Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes nicht vorliegen - durch öffentliche Bekanntmachung in der ...