Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 10.04.2017 aufgehoben

§ 5 - Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung (EWMV)

§ 5 Zweck der Erhebung


§ 5 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Meldungen nach den §§ 2 und 3 sind abzugeben

1.
für den in § 1 Abs. 1 des Ernährungsvorsorgegesetzes genannten Zweck und

2.
für den in § 1 Abs. 1 des Ernährungssicherstellungsgesetzes genannten Zweck.

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Zitierungen von § 5 EWMV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 EWMV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EWMV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 EWMV Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
... § 1 Abs. 1 oder 2 Satz 1, § 2 Abs. 1 oder § 3 eine Meldung für einen in § 5 Nr. 1 genannten Zweck nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen ... § 1 Abs. 1 oder 2 Satz 1, § 2 Abs. 1 oder § 3 eine Meldung für einen in § 5 Nr. 2 genannten Zweck nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen ...


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