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Anlage 2 - Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung (EWMV)

Anlage 2 (zu § 2 Absatz 3)



Mantelbogel Seite 1 (BGBl. I 2012 S. 416)


Mantelbogel Seite 1 (BGBl. I 2012 S. 417)


Mantelbogel Seite 1 (BGBl. I 2012 S. 418)




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Frühere Fassungen von Anlage 2 EWMV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.03.2012Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung und zur Aufhebung der Landwirtschafts-Veranlagungsverordnung
vom 01.03.2012 BGBl. I S. 413

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 2 EWMV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 EWMV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EWMV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 EWMV Erhebungsmerkmale (vom 07.03.2012)
...  (2) Für die Meldungen nach Absatz 1 ist der Mantelbogen der Anlage 2 sowie der für die jeweilige Betriebsart vorgesehene Betriebsfragebogen der Anlage 3 zu ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung und zur Aufhebung der Landwirtschafts-Veranlagungsverordnung
V. v. 01.03.2012 BGBl. I S. 413
Artikel 1 EWMVuaÄndV Änderung der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung
...  „(2) Für die Meldungen nach Absatz 1 ist der Mantelbogen der Anlage 2 sowie der für die jeweilige Betriebsart vorgesehene Betriebsfragebogen der Anlage 3 zu ... durch die Angabe „2015" ersetzt. 4. Es werden folgende Anlagen 1 bis 3 angefügt: „Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1)  ... oder Pferde oder sonstige Nutztiere oder Heimtiere Anlage 2 (zu § 2 Absatz 3) [image:2012/2012I0416.gif|Mantelbogel Seite 1 (BGBl. I 2012 S. ...