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Änderung Anlage 1 EWMV vom 07.03.2012

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Anlage 1 EWMV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 07.03.2012 geltenden Fassung
Anlage 1 EWMV n.F. (neue Fassung)
in der am 07.03.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 01.03.2012 BGBl. I S. 413

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Anlage 1 (neu)


(Text neue Fassung)

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Betriebsart/ernährungswirtschaftlich tätiger Betrieb | Mindestmenge der Jahresproduktion bzw. -verarbeitung

Betriebsart 011
Mahlmühlen | 1.000 t Verarbeitung von
Weichweizen einschl. Dinkel oder
Roggen oder
Hartweizen oder
Mais

Betriebsart 012
Schälmühlen und Reismühlen | 1.000 t Verarbeitung von
Weizen oder
Gerste oder
Hafer oder
Mais oder
Hirse oder
Hülsenfrüchte oder
Reis

Betriebsart 021
Betriebe zur Herstellung von Brot, Kleingebäck und
Feinbackwaren | 50 t Produktion von
Brot oder
Weizenkleingebäck oder
20 t Produktion von
Teiglingen

Betriebsart 022
Betriebe zur Herstellung von Dauerbackwaren | 100 t Verarbeitung von
Mehl, Backschrot, Fertigmehl und Backmischungen

Betriebsart 030
Betriebe zur Herstellung von Teigwaren oder sonstigen
Nährmitteln | 1.000 t Produktion von
Teigwaren trocken oder
Frischteig oder
Nährmittel oder
Fertiggerichten oder
Suppen, Soßen, Brühen, Würzen (trocken) oder
anderen Suppen, Soßen, Brühen, Würzen
oder Backmitteln oder Hefen

Betriebsart 040
Betriebe zur Herstellung von Stärke, Stärkeerzeugnissen
oder Kartoffelerzeugnissen | 1.000 t Produktion
von Stärke aus Mais, Weizen, sonstigem Getreide oder
Kartoffeln
oder von Kartoffelprodukten

Betriebsart 050
Betriebe zur Be- oder Verarbeitung von Milch | 10.000 t Verarbeitung von
Milch oder Rahm oder Molke

Betriebsart 061
Schlachtbetriebe
(Versandschlachtereien, Schlachthöfe,
Lohnschlachtereien) | Schlachtungen in Höhe eines Schlachtgewichtes von
100 t bei Schweinen oder
50 t bei Rindern oder
10 t bei Kälbern oder Schafen oder Geflügel

Betriebsart 062
Zerlegebetriebe, Betriebe zur Be- oder Verarbeitung
von Fleisch
(Fleischereien einschließlich Fleischwarenindustrie
und Zerlegebetriebe) | 50 t hergestellte Erzeugnisse/Zerlegeprodukte
(jeweils ohne Knochen) aus
Rindfleisch oder
Kalbfleisch oder
Schweinefleisch oder
Schaffleisch oder
Geflügelfleisch und Kaninchenfleisch oder
Fleisch sonstiger Tierarten
50 t hergestellte Erzeugnisse:
Rindfleisch oder
Kalbfleisch oder
Schweinefleisch oder
Schaf- und Lammfleisch oder
Geflügel- und Kaninchenfleisch oder
Fleisch sonstiger Tierarten oder
Bauch- und Rückenspeck, tierische Fette
(u. a. Schmalz, Grieben, Talg) oder
Innereien (frisch) oder
Fleischerzeugnisse, Würste und Wurstwaren (frisch) oder
Fleischkonserven, Wurstkonserven und sonstige
Fleischdauererzeugnisse

Betriebsart 070
Betriebe zur Be- oder Verarbeitung von Fischen | 100 t Verarbeitung von Fischrohware oder
Filets und sonstigen Teilen von Fischen

Betriebsart 081
Ölmühlen, Raffinerien und Härtungsbetriebe | 5.000 t Produktion
pflanzlicher Öle und Fette

Betriebsart 082
Betriebe zur Herstellung von Margarine- oder
Mischfetterzeugnissen | 10.000 t Produktion von
Margarine oder
Streichfetten oder
Speisefetten und Speiseölen oder
Mischfetten

Betriebsart 083
Talgschmelzen, Schmalzsiedereien | 10.000 t Verarbeitung von
Rinderrohfett oder
Schweinerohfett

Betriebsart 090
Betriebe zur Herstellung von Zucker | 100.000 t Verarbeitung von
Zuckerrüben oder
Melasse

Betriebsart 100
Betriebe zur Be- oder Verarbeitung von Obst
(einschließlich Zitrusfrüchte) oder Gemüse | 1.000 t Be- oder Verarbeitung von
Obst oder
Zitrusfrüchte oder
Gemüse

Betriebsart 110
Betriebe zur Herstellung von Fertiggerichten | 500 t Produktion von
Suppen, Soßen, Brühen, Würzen (trocken) oder
Suppen, Soßen, Brühen, Würzen (flüssig, pastenartig) oder
Eintopfgerichten (flüssig, pastenartig) oder
tiefgekühlten Fertiggerichten oder
sonstigen Fertiggerichten einschließlich Menüs oder
Säuglings- und Kleinkindernahrung

Betriebsart 120
Betriebe zur Gewinnung oder Herstellung von
alkoholfreien Getränken | 5.000 hl Produktion von
Mineralwasser, Quellwasser, Tafelwasser oder
Fruchtsäften, -nektaren, -sirupen oder
Erfrischungsgetränken (Fruchtsaftgetränke, Limonaden,
Brausen, diätetische Getränke u. a.)

Betriebsart 130
Betriebe zur Herstellung von Futtermitteln | 1.000 t Produktion von Mischfuttermitteln
(einschließlich Mineralfutter) für
Rinder einschließlich Kälber oder
Schweine oder
Mast- und Nutzgeflügel oder
Pferde oder
sonstige Nutztiere oder Heimtiere