Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 5 ZStVBetrV vom 26.11.2019

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 13 StV-DSAnpUG-EU am 26. November 2019 und Änderungshistorie der ZStVBetrV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 5 ZStVBetrV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 26.11.2019 geltenden Fassung
§ 5 ZStVBetrV n.F. (neue Fassung)
in der am 26.11.2019 geltenden Fassung
durch Artikel 13 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1724
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 5 Berichtigung, Löschung und Sperrung


(Text neue Fassung)

§ 5 Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung


vorherige Änderung

Die Berichtigung, Löschung und Sperrung der gespeicherten Daten bestimmt sich nach § 494 Abs. 1 bis 3 der Strafprozessordnung.



Die Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung der gespeicherten Daten bestimmen sich nach § 494 Absatz 1 bis 3 der Strafprozessordnung.

 

Anzeige