Artikel 8 - Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (14. AMGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 8 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Abweichend von Absatz 1 treten

1.
Artikel 2 Nr. 1 und 3 am 1. April 2006 und

2.
Artikel 3a Nr. 1 (§ 130 Abs. 1a SGB V) am 1. Januar 2006

in Kraft.






---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 5. September 2005.



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