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Artikel 3 - Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung (AbfRÜbVefV k.a.Abk.)

V. v. 20.10.2006 BGBl. I S. 2298, 2007 I S. 2316
Geltung ab 01.02.2007, abweichend siehe Artikel 8
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Artikel 3 Änderung der PCB/PCT-Abfallverordnung


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Februar 2007 PCBAbfallV § 4, § 5

Die PCB/PCT-Abfallverordnung vom 26. Juni 2000 (BGBl. I S. 932), geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 16. April 2002 (BGBl. I S. 1360), wird wie folgt geändert:

1.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Soweit nach § 43 oder § 44 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes in Verbindung mit Teil 2 oder Teil 3 der Nachweisverordnung Nachweise oder Register über die Beseitigung von PCB zu führen sind, können die nach Absatz 1 zu führenden Register sowie zu erteilenden Bescheinigungen durch die Begleitscheine, Übernahmescheine und Register nach der Nachweisverordnung ersetzt werden."

bb)
Satz 3 wird wie folgt geändert:

aaa)
Die Angabe „§ 8" wird durch die Angabe „§ 9" ersetzt.

bbb)
Die Wörter „oder durch vereinfachten Nachweis nach § 26 der Nachweisverordnung" werden gestrichen.

b)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird das Wort „Nachweisbuch" durch das Wort „Register" ersetzt.

bb)
In Satz 2 wird das Wort „Nachweisbücher" durch das Wort „Register" ersetzt.

cc)
In Satz 3 wird das Wort „Nachweisbücher" durch das Wort „Register" ersetzt.

dd)
Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„Werden die Begleit- oder Übernahmescheine über die Beseitigung von PCB getrennt gesammelt oder elektronisch gespeichert, so sind Ausfertigungen dieser Scheine entsprechend den §§ 23, 24 und 25 der Nachweisverordnung in die Register einzustellen und den Entsorgungsnachweisen zuzuordnen."

c)
Dem Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:

„§ 30 der Nachweisverordnung findet entsprechende Anwendung."

2.
§ 5 wird wie folgt geändert:

a)
Die Absatzbezeichnung „(1)" wird gestrichen.

b)
Absatz 2 wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 AbfRÜbVefV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AbfRÜbVefV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

PCB/PCT-Abfallverordnung (PCBAbfallV)
Artikel 1 V. v. 26.06.2000 BGBl. I S. 932; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 21 G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212
§ 4 PCBAbfallV Nachweis- und Mitteilungspflichten (vom 01.06.2012)
... zuzuordnen. --- *) Anm. d. Red.: offensichtlicher Fehler in Artikel 3 Nr. 1 b) cc) bzw. dd) Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung v. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212, 1474
Artikel 5 KrWAbfRNOG Folgeänderungen (vom 01.06.2012)
... (21) Die PCB/PCT-Abfallverordnung vom 26. Juni 2000 (BGBl. I S. 932), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298; 2007 I S. 2316) geändert worden ist, ...