Zitierungen von § 23 BFöV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 BFöV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BFöV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 BFöV Kosten der beruflichen Bildung (vom 09.08.2019)
... 2. Kosten für Ausbildungsmittel (§ 21), 3. Reise- und Trennungsauslagen ( § 23 ), 4. Kosten für Studienfahrten aus Anlass der Maßnahme der beruflichen ...
§ 24 BFöV Kosten für Studienfahrten aus Anlass der Maßnahme der beruflichen Bildung (vom 09.08.2019)
... der Bundeswehr - Berufsförderungsdienst - zu stellen. § 20 Abs. 2 und § 23 gelten ...
§ 25 BFöV Kosten für Eignungsfeststellungsverfahren (vom 09.08.2019)
... der Bundeswehr - Berufsförderungsdienst - zu stellen. § 20 Abs. 2 und § 23 gelten ...
§ 26 BFöV Zuschuss zu den Umzugsauslagen (vom 05.04.2017)
...  Der Zuschuss wird begrenzt auf den Betrag, der an Trennungsauslagen nach § 23 eingespart wird. Für die Berechnung eingesparter Trennungsauslagen gelten die ...
§ 31 BFöV Eingliederungshilfen (vom 09.08.2019)
... die notwendigen Kosten für die Teilnahme erstattet werden. § 20 Absatz 2 und § 23 gelten entsprechend. (4) Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit, die keinen ...
§ 33 BFöV Erstattung von Kosten für Vorstellungsreisen (vom 05.04.2017)
... vor Beginn der Vorstellungsreise schriftlich oder elektronisch zu stellen; § 15 Absatz 6 und § 23 gelten ...
§ 34 BFöV Berufsorientierungspraktika nach § 7 Abs. 3 des Soldatenversorgungsgesetzes (vom 05.04.2017)
... der Fahrtkosten und der Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung gilt § 23 entsprechend. (3) § 4 Abs. 3 und § 15 Abs. 1 Satz 3 gelten ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 20 BwEinsatzBerStG Änderung der Berufsförderungsverordnung
... Kosten für Ausbildungsmittel (§ 21), 3. Reise- und Trennungsauslagen ( § 23 ), 4. Kosten für Studienfahrten aus Anlass der Maßnahme der beruflichen ...

Verordnung zur Änderung der Berufsförderungsverordnung
V. v. 13.08.2015 BGBl. I S. 1426
Artikel 1 BföVÄndV Änderung der Berufsförderungsverordnung
... die Pflichtbeiträge zur Pflegeversicherung" eingefügt. 21. Dem § 23 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Den Förderungsberechtigten ... die notwendigen Kosten für die Teilnahme erstattet werden. § 20 Absatz 2 und § 23 gelten entsprechend. (4) Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit, die keinen ... Satz 1 zweiter Halbsatz wird wie folgt gefasst: „§ 15 Absatz 6 und § 23 gelten entsprechend." bb) Satz 2 wird aufgehoben. c) Absatz 4 wird ...


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