interne Verweise§ 19 BFöV Kosten der beruflichen Bildung (vom 01.01.2025) ... 2. Kosten für Ausbildungsmittel (§ 21), 3. Reise- und Trennungsauslagen ( § 23 ), 4. Kosten für Studienfahrten aus Anlass der Maßnahme der beruflichen ...
§ 26 BFöV Zuschuss zu den Umzugsauslagen (vom 05.04.2017) ... Der Zuschuss wird begrenzt auf den Betrag, der an Trennungsauslagen nach § 23 eingespart wird. Für die Berechnung eingesparter Trennungsauslagen gelten die ...
§ 31 BFöV Eingliederungshilfen (vom 01.01.2025) ... die notwendigen Kosten für die Teilnahme erstattet werden. § 20 Absatz 2 und § 23 gelten entsprechend. (4) Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit, die keinen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Verordnung zur Änderung der Berufsförderungsverordnung
V. v. 13.08.2015 BGBl. I S. 1426
Artikel 1 BföVÄndV Änderung der Berufsförderungsverordnung ... die Pflichtbeiträge zur Pflegeversicherung" eingefügt. 21. Dem § 23 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Den Förderungsberechtigten ... die notwendigen Kosten für die Teilnahme erstattet werden. § 20 Absatz 2 und § 23 gelten entsprechend. (4) Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit, die keinen ... Satz 1 zweiter Halbsatz wird wie folgt gefasst: „§ 15 Absatz 6 und § 23 gelten entsprechend." bb) Satz 2 wird aufgehoben. c) Absatz 4 wird ...
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