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Zitierungen von § 23 TierGesIVDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 TierGesIVDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierGesIVDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22 TierGesIVDV Zulassungsverfahren (vom 10.03.2026)
... zuständige Zulassungsstelle entscheidet innerhalb von 210 Tagen über die Zulassung nach § 23 auf Grundlage 1. der Prüfung der von dem Antragsteller eingereichten Angaben und ...
§ 25 TierGesIVDV Erlöschen der Zulassung (vom 10.03.2026)
... Die Zulassung nach § 23 erlischt, 1. wenn das In-vitro-Diagnostikum innerhalb von drei Jahren nach Erteilung ... des Schutzes der Gesundheit erforderlich ist. (2) Die Zulassung nach § 23 erlischt ferner 1. durch schriftlichen oder elektronischen Verzicht des Inhabers der ... 26 Absatz 1 verlängert worden ist. (3) Erlischt die Zulassung nach § 23 Absatz 1 Satz 1, so darf das In-vitro-Diagnostikum noch zwei Jahre, beginnend mit dem auf die Bekanntmachung des ...
§ 26 TierGesIVDV Verlängerung der Zulassung (vom 10.03.2026)
... Die Zulassung nach § 23 wird auf Antrag des Inhabers der Zulassung verlängert, wenn sie nicht zurückzunehmen ...
§ 27 TierGesIVDV Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Zulassung (vom 10.03.2026)
... Die zuständige Zulassungsstelle hat die Zulassung nach § 23 zurückzunehmen, wenn nachträglich bekannt wird, dass einer der Versagungsgründe des ... zurückzunehmen, wenn nachträglich bekannt wird, dass einer der Versagungsgründe des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 3 oder 4 oder Satz 2 vorgelegen hat. Sie hat die Zulassung nach § 23 zu widerrufen, wenn einer der ... 1 Satz 1 Nummer 2, 3 oder 4 oder Satz 2 vorgelegen hat. Sie hat die Zulassung nach § 23 zu widerrufen, wenn einer der Versagungsgründe nach § 23 Absatz 1 Satz 1 ... hat die Zulassung nach § 23 zu widerrufen, wenn einer der Versagungsgründe nach § 23 Absatz 1 Satz 1 nachträglich eingetreten ist. (2) Die zuständige Zulassungsstelle kann die ... eingetreten ist. (2) Die zuständige Zulassungsstelle kann die Zulassung nach § 23 1. zurücknehmen, sofern in den Unterlagen nach § 20 Absatz 3 oder 5 Satz 1 ... Angaben gemacht worden sind, 2. widerrufen, sofern a) eine der nach § 23 Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 4 erteilten Auflagen nicht oder nicht fristgerecht erfüllt worden ist, b) die ...
§ 28 TierGesIVDV Pflichten des Zulassungsinhabers (vom 10.03.2026)
... beizufügen, die die neuen Tatsachen belegen. Nach Erteilung der Zulassung nach § 23 trifft die Pflicht nach den Sätzen 1 und 2 den Zulassungsinhaber. (2) ...
§ 32 TierGesIVDV Durchführung der staatlichen Chargenprüfung (vom 10.03.2026)
...  (6) Die Freigabe der Charge kann mit Auflagen verbunden werden. § 23 Absatz 4 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. (7) Die zuständige Zulassungsstelle hat den für ...
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung BMLEH (BMLEHBGebV)
V. v. 13.07.2021 BGBl. I S. 2874; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 09.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 169
Anlage BMLEHBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.07.2026)
... über die Zulassung nach § 11 Absatz 2 TierGesG in Verbindung mit § 23 TierImpfStV   1.1 bei geringem bis durchschnittlichem Aufwand ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes
G. v. 04.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 60
Artikel 3 TierGesGuaÄndG Folgeänderungen
... der Merkmale des In-vitro-Diagnostikums § 22 Zulassungsverfahren § 23 Zulassung § 24 (weggefallen) § 25 Erlöschen der ... 3 Zulassung von In-vitro-Diagnostika". 20. Die §§ 20 bis 23 werden durch die folgenden §§ 20 bis 23 ersetzt: „§ 20 ... 20. Die §§ 20 bis 23 werden durch die folgenden §§ 20 bis 23 ersetzt: „§ 20 Zulassungsantrag (1) Die Zulassung von ... zuständige Zulassungsstelle entscheidet innerhalb von 210 Tagen über die Zulassung nach § 23 auf Grundlage 1. der Prüfung der von dem Antragsteller eingereichten Angaben und ... geltend gemachten Mängel der Angaben und Unterlagen nicht behoben hat. § 23 Zulassung (1) Die zuständige Zulassungsstelle darf die Zulassung vorbehaltlich ... „§ 25 Erlöschen der Zulassung (1) Die Zulassung nach § 23 erlischt, 1. wenn das In-vitro-Diagnostikum innerhalb von drei Jahren nach Erteilung ... aus Gründen des Schutzes der Gesundheit erforderlich ist. (2) Die Zulassung nach § 23 erlischt ferner 1. durch schriftlichen oder elektronischen Verzicht des Inhabers der ... nach § 26 Absatz 1 verlängert worden ist. (3) Erlischt die Zulassung nach § 23 Absatz 1 Satz 1, so darf das In-vitro-Diagnostikum noch zwei Jahre, beginnend mit dem auf die Bekanntmachung des ... hat. § 26 Verlängerung der Zulassung (1) Die Zulassung nach § 23 wird auf Antrag des Inhabers der Zulassung verlängert, wenn sie nicht zurückzunehmen ... Ruhen der Zulassung (1) Die zuständige Zulassungsstelle hat die Zulassung nach § 23 zurückzunehmen, wenn nachträglich bekannt wird, dass einer der Versagungsgründe des ... zurückzunehmen, wenn nachträglich bekannt wird, dass einer der Versagungsgründe des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 3 oder 4 oder Satz 2 vorgelegen hat. Sie hat die Zulassung nach § 23 zu widerrufen, wenn einer der ... 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 3 oder 4 oder Satz 2 vorgelegen hat. Sie hat die Zulassung nach § 23 zu widerrufen, wenn einer der Versagungsgründe nach § 23 Absatz 1 Satz 1 ... hat. Sie hat die Zulassung nach § 23 zu widerrufen, wenn einer der Versagungsgründe nach § 23 Absatz 1 Satz 1 nachträglich eingetreten ist. (2) Die zuständige Zulassungsstelle kann die ... eingetreten ist. (2) Die zuständige Zulassungsstelle kann die Zulassung nach § 23 1. zurücknehmen, sofern in den Unterlagen nach § 20 Absatz 3 oder 5 Satz 1 ... Angaben gemacht worden sind, 2. widerrufen, sofern a) eine der nach § 23 Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 4 erteilten Auflagen nicht oder nicht fristgerecht erfüllt worden ist, b) die ... und Unterlagen beizufügen, die die neuen Tatsachen belegen. Nach Erteilung der Zulassung nach § 23 trifft die Pflicht nach den Sätzen 1 und 2 den Zulassungsinhaber. (2) Der ... elektronisch erteilt. (6) Die Freigabe der Charge kann mit Auflagen verbunden werden. § 23 Absatz 4 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. (7) Die zuständige Zulassungsstelle hat den für die ...

Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMEL
V. v. 09.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 169
Artikel 1 BMELBGebVÄndV Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMEL
... über die Zulassung nach § 11 Absatz 2 TierGesG in Verbindung mit § 23 TierImpfStV   1.1 bei geringem bis durchschnittlichem Aufwand ...

Verordnung zur Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung und der Tierimpfstoff-Kostenverordnung
V. v. 29.09.2011 BGBl. I S. 1976
Artikel 1 TierImpfStVuaÄndV Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung
... durch die Wörter „Europäischen Union" ersetzt. 8. In § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 werden nach den Wörtern „Europäischen Gemeinschaft" ... gefasst: „(1) Auf die Änderung der Zulassung eines Mittels nach § 23 , die auf einer Änderung der Angaben und Unterlagen beruht, die eine 1. ... den Maßgaben des Artikels 19 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2008 in Verbindung mit § 23. " 11. Nach § 29 wird folgender § 29a eingefügt:  ...