Abschnitt 3 - Betriebsprämiendurchführungsverordnung (BetrPrämDurchfV)

neugefasst durch B. v. 26.10.2006 BGBl. I S. 2376; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 103 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Geltung ab 25.07.2006; FNA: 7847-26-2 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Abschnitt 3 (aufgehoben)
§ 10 (aufgehoben)
§ 11 (aufgehoben)

Abschnitt 3 (aufgehoben)

§ 10 (aufgehoben)


§ 10 hat 1 frühere Fassung



Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKoS-Verordnung, der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der Seefischereiverordnung V. v. 8. Mai 2008 BGBl. I S. 801 m.W.v. 14. Mai 2008

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§ 11 (aufgehoben)


§ 11 hat 1 frühere Fassung



Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKoS-Verordnung, der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der Seefischereiverordnung V. v. 8. Mai 2008 BGBl. I S. 801 m.W.v. 14. Mai 2008



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