Artikel 5 - Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (2. EnWRNG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 5 ändert mWv. 1. Juli 2007 BTOElt

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten außer Kraft:

1.
das Energiewirtschaftsgesetz vom 24. April 1998 (BGBl. I S. 730), zuletzt geändert durch Artikel 126 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304),

2.
das Übergangsgesetz aus Anlass des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 20. Mai 2003 (BGBl. I S. 686),

3.
die Fünfte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Förderung der Energiewirtschaft in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 752-1-5, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch § 35 der Verordnung vom 21. Juni 1979 (BGBl. I S. 684).

(3) Die Bundestarifordnung Elektrizität vom 18. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2255), geändert durch Artikel 345 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785), tritt am 1. Juli 2007 außer Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 12. Juli 2005.



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