Das Bundesministerium des Innern kann das
Sprengstoffgesetz und die
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz, das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit kann die
Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.