Gerichtsstand für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Grundversorgungsvertrag ist der Ort der Gasabnahme durch den Kunden.
§ 3 GasGVV Ersatzversorgung (vom 29.07.2022) ... § 2 Absatz 3 Satz 3, die §§ 4, 5 Absatz 1, die §§ 5a bis 8, 10 bis 19 und 22 sowie für die Beendigung der Ersatzversorgung nach § 38 Absatz 4 Satz 1 des ...