Artikel 117 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Artikel 117 Alterseinkünftegesetz



In Artikel 16 des Alterseinkünftegesetzes vom 5. Juli 2004 (BGBl. I S. 1427) werden die Wörter „Gesundheit und Soziale Sicherung" durch die Wörter „Arbeit und Soziales" ersetzt.



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