Artikel 248 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Artikel 248 Gesetz über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte


Artikel 248 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. November 2006 BfAG § 10, § 11, § 29

(827-7)

In § 10 Abs. 2 Satz 1, § 11 Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz und § 29 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 827-7, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 200 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „Gesundheit und Soziale Sicherung" durch die Wörter „Arbeit und Soziales" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 248 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 248 9. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 9. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 15 DNeuG Änderungen weiterer Vorschriften (vom 25.11.2010)
... 827-7, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 248 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert: 1. ...


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