(III-19)
Das
Vermögensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
9. Februar 2005 (BGBl. I S. 205), zuletzt geändert durch Artikel
200 des Gesetzes vom
19. April 2006 (BGBl. I S. 866), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 6 Abs. 9 werden die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Wirtschaft und Technologie" ersetzt.
- 2.
- In § 40 werden die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.
Gesetz zur Auflösung der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der Deutschen Demokratischen Republik
G. v. 19.12.2006 BGBl. I S. 3230