Artikel 452 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Artikel 452 Anwerbestoppausnahmeverordnung


Artikel 452 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. November 2006 ASAV § 3

(860-3-11)

In § 3 Abs. 2 Satz 1 der Anwerbestoppausnahmeverordnung vom 17. September 1998 (BGBl. I S. 2893), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. April 2004 (BGBl. I S. 602) geändert worden ist, werden die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Arbeit und Soziales" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 452 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 452 9. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 9. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2917, 2009 I S. 23; zuletzt geändert durch Artikel 2a G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939
Artikel 7 ArbMINAG Änderung von Verordnungen
... vom 17. September 1998 (BGBl. I S. 2893), zuletzt geändert durch Artikel 452 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert: 1. ...


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