Artikel 471 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Artikel 471 Verordnung über die Kontrollen gemäß der Richtlinie 88/599/EWG des Rates vom 23. November 1988 über einheitliche Verfahren zur Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr


Artikel 471 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. November 2006 EGKontrollRV § 4, § 6

(9231-8-1)

In § 4 Abs. 1, 4 und 5 Satz 1 und § 6 Satz 2 der Verordnung über die Kontrollen gemäß der Richtlinie 88/599/EWG des Rates vom 23. November 1988 über einheitliche Verfahren zur Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr vom 6. Juni 1990 (BGBl. I S. 1003), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 27. Juni 2005 (BGBl. I S. 1882) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 471 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 471 9. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 9. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften
V. v. 22.01.2008 BGBl. I S. 54
Artikel 3 2. FPersRÄndV Aufhebung von Bundesrecht
... im Straßenverkehr vom 6. Juni 1990 (BGBl. I S. 1003), zuletzt geändert durch Artikel 471 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird aufgehoben.  ...


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