Artikel 534 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Artikel 534 Sechste Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät



(96-1-14-6)

In § 1 Abs. 2 der Sechsten Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät vom 5. Oktober 1998 (BAnz. S. 14 994, 16 350), die zuletzt durch die Verordnung vom 17. September 2003 (BAnz. S. 21 981) geändert worden ist, werden die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.



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