Artikel 545 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Artikel 545 Gesetz zu dem Übereinkommen vom 22. März 1974 über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets



In Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 22. März 1974 über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets vom 30. November 1979 (BGBl. 1979 II S. 1229) werden die Wörter „Der Bundesminister für Verkehr" durch die Wörter „Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.



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