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Abschnitt 3 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Abschnitt 3 Anpassung weiterer Vertragsgesetze

Artikel 542 Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung



In Artikel 2 des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung vom 12. Juni 1965 (BGBl. 1965 II S. 857) werden die Wörter „Der Bundesminister für Verkehr" durch die Wörter „Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.


Artikel 543 Gesetz zu dem Abkommen vom 8. März 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über den Luftverkehr


Artikel 543 wird in 1 Vorschrift zitiert

In Artikel 2 des Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. März 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über den Luftverkehr vom 20. Februar 1969 (BGBl. 1969 II S. 193), das durch Artikel 291 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, werden die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.


Artikel 544 Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 10. März 1976 zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen


Artikel 544 wird in 6 Vorschriften zitiert

In Artikel 2 des Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 10. März 1976 zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen vom 25. Januar 1978 (BGBl. 1978 II S. 113), das durch Artikel 154 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) geändert worden ist, werden die Wörter „Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" ersetzt.


Artikel 545 Gesetz zu dem Übereinkommen vom 22. März 1974 über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets



In Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 22. März 1974 über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets vom 30. November 1979 (BGBl. 1979 II S. 1229) werden die Wörter „Der Bundesminister für Verkehr" durch die Wörter „Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.


Artikel 546 Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen vom 7. Juli 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten


Artikel 546 wird in 1 Vorschrift zitiert

In Artikel 2 des Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 7. Juli 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten vom 25. März 1982 (BGBl. 1982 II S. 297), das durch Artikel 6 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, werden die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und für Arbeit und Sozialordnung" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und für Arbeit und Soziales" ersetzt.


Artikel 547 Gesetz zu dem Vertrag vom 9. Dezember 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gemeinsame Information und Beratung der Schifffahrt in der Emsmündung durch Landradar- und Revierfunkanlagen


Artikel 547 wird in 1 Vorschrift zitiert

In Artikel 2 des Gesetzes zu dem Vertrag vom 9. Dezember 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gemeinsame Information und Beratung der Schifffahrt in der Emsmündung durch Landradar- und Revierfunkanlagen vom 30. November 1982 (BGBl. 1982 II S. 1015) werden die Wörter „Der Bundesminister für Verkehr" durch die Wörter „Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.


Artikel 548 Gesetz zu dem Luftverkehrsabkommen vom 27. Dezember 1977 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerrat der Sozialistischen Republik Birmanische Union


Artikel 548 wird in 1 Vorschrift zitiert

In Artikel 2 des Gesetzes zu dem Luftverkehrsabkommen vom 27. Dezember 1977 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerrat der Sozialistischen Republik Birmanische Union vom 11. April 1984 (BGBl. 1984 II S. 330) werden die Wörter „Der Bundesminister für Verkehr" durch die Wörter „Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.


Artikel 549 Gesetz zu der Entschließung vom 12. Oktober 1978 zur Änderung des Übereinkommens vom 29. Dezember 1972 über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen


Artikel 549 wird in 1 Vorschrift zitiert

In Artikel 2 des Gesetzes zu der Entschließung vom 12. Oktober 1978 zur Änderung des Übereinkommens vom 29. Dezember 1972 über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen vom 11. Februar 1987 (BGBl. 1987 II S. 118) werden die Wörter „Der Bundesminister für Verkehr" durch die Wörter „Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.


Artikel 550 Gesetz zu den Protokollen vom 25. Mai 1984 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden und zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden



In Artikel 3 des Gesetzes zu den Protokollen vom 25. Mai 1984 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden und zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden vom 31. August 1988 (BGBl. 1988 II S. 705) werden die Wörter „Der Bundesminister der Justiz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit den Bundesministern für Wirtschaft und Verkehr" durch die Wörter „Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie und für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.


Artikel 551 Gesetz zu dem Abkommen vom 8. April 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Venezuela über den Luftverkehr


Artikel 551 wird in 1 Vorschrift zitiert

In Artikel 2 des Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. April 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Venezuela über den Luftverkehr vom 22. April 1992 (BGBl. 1992 II S. 330) werden die Wörter „Der Bundesminister für Verkehr" durch die Wörter „Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.


Artikel 552 Gesetz zur Revision des Übereinkommens vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung


Artikel 552 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Gesetz zur Revision des Übereinkommens vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung vom 20. Mai 1997 (BGBl. 1997 II S. 998), geändert durch das Gesetz vom 18. Juni 2002 (BGBl. 2002 II S. 1522), wird wie folgt geändert:

1.
In Artikel 2 Satz 1 wird das Wort „Verkehr" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.

2.
In Artikel 3 werden die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.


Artikel 553 Gesetz zu dem Internationalen Vertrag vom 3. November 2001 über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft


Artikel 553 wird in 1 Vorschrift zitiert

In Artikel 2 des Gesetzes zu dem Internationalen Vertrag vom 3. November 2001 über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft vom 10. September 2003 (BGBl. 2003 II S. 906) werden die Wörter „Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" und die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Wirtschaft und Technologie" ersetzt.


Artikel 554 Gesetz zu dem deutsch-niederländischen Vertrag vom 29. April 2003 über den Flughafen Niederrhein


Artikel 554 wird in 1 Vorschrift zitiert

In Artikel 2 des Gesetzes zu dem deutsch-niederländischen Vertrag vom 29. April 2003 über den Flughafen Niederrhein vom 12. Dezember 2003 (BGBl. 2003 II S. 1763) werden die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.


Artikel 555 Gesetz zu dem Änderungsprotokoll vom 22. Juni 1998 zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere


Artikel 555 wird in 1 Vorschrift zitiert

In Artikel 2 des Gesetzes zu dem Änderungsprotokoll vom 22. Juni 1998 zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere vom 5. Juli 2004 (BGBl. 2004 II S. 986) werden die Wörter „Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" ersetzt.


Artikel 556 Gesetz zu der in Rom am 17. November 1997 angenommenen Fassung des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens


Artikel 556 wird in 1 Vorschrift zitiert

In Artikel 2 des Gesetzes zu der in Rom am 17. November 1997 angenommenen Fassung des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens vom 19. August 2004 (BGBl. 2004 II S. 1154) werden die Wörter „Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" ersetzt.


Artikel 557 Gesetz zu dem Protokoll vom 16. Mai 2003 zum Internationalen Übereinkommen von 1992 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden


Artikel 557 wird in 1 Vorschrift zitiert

In Artikel 2 des Gesetzes zu dem Protokoll vom 16. Mai 2003 zum Internationalen Übereinkommen von 1992 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden vom 15. September 2004 (BGBl. 2004 II S. 1290) werden die Wörter „Wirtschaft und Arbeit, für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Wirtschaft und Technologie, für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.


Artikel 558 Gesetz zu den Änderungsurkunden vom 18. Oktober 2002 zur Konstitution und zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dezember 1992


Artikel 558 wird in 1 Vorschrift zitiert

In den Artikeln 2 und 3 des Gesetzes zu den Änderungsurkunden vom 18. Oktober 2002 zur Konstitution und zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dezember 1992 vom 2. Mai 2005 (BGBl. 2005 II S. 426) werden die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Wirtschaft und Technologie" ersetzt.