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Artikel 555 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Artikel 555 Gesetz zu dem Änderungsprotokoll vom 22. Juni 1998 zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere


Artikel 555 wird in 1 Vorschrift zitiert

In Artikel 2 des Gesetzes zu dem Änderungsprotokoll vom 22. Juni 1998 zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere vom 5. Juli 2004 (BGBl. 2004 II S. 986) werden die Wörter „Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 555 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 555 9. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 9. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 618 10. ZustAnpV Änderung des Gesetzes zu dem Änderungsprotokoll vom 22. Juni 1998 zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere
... Zwecke verwendeten Wirbeltiere vom 5. Juli 2004 (BGBl. 2004 II S. 986), das durch Artikel 555 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, werden die ...