Eingangsformel - Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung (12. BedGgstVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 30.11.2006 BGBl. I S. 2730 (Nr. 55); Geltung ab 07.12.2006
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Eingangsformel



Auf Grund des § 32 Abs. 1 Nr. 1, 4 und 5 sowie des § 35 Satz 1 Nr. 1, jeweils in Verbindung mit § 70 Abs. 5, des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 945) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

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Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2005/79/EG der Kommission vom 18. November 2005 zur Änderung der Richtlinie 2002/72/ EWG über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (ABl. EU Nr. L 302 S. 35).



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