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Zitierungen von § 23 BEEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 BEEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BEEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Betreuungsgeldgesetz
G. v. 15.02.2013 BGBl. I S. 254
Artikel 1 BetrGeldG Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
... 4d Absatz 1 möglichen Zeitraum des Leistungsbezugs zu melden." 14. § 23 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Der Antragsteller oder die Antragstellerin ... Statistik für das Elterngeld nach Satz 1 erfolgt nach den Vorgaben der §§ 22 und 23 in der bis zum 16. September 2012 geltenden Fassung." b) Folgender Absatz 3 wird ...

Erstes Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
G. v. 17.01.2009 BGBl. I S. 61
Artikel 1 1. BEEGÄndG Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
... „3. Kennnummer des Antragstellers oder der Antragstellerin." 9. § 23 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 ...

Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
G. v. 10.09.2012 BGBl. I S. 1878, 2013 I 69
Artikel 1 BEGVVereinfG Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (vom 18.09.2012)
... des Kindes, bezogen auf den Zeitraum des Leistungsbezugs, zu melden." 14. § 23 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 23 Auskunftspflicht; Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt". b) ...