1Dem Anteilseigner ist der Teil des in der Steuerbilanz ausgewiesenen Eigenkapitals abzüglich des Bestands des steuerlichen Einlagekontos im Sinne des §
27 des
Körperschaftsteuergesetzes, der sich nach Anwendung des §
29 Abs. 1 des
Körperschaftsteuergesetzes ergibt, in dem Verhältnis der Anteile zum Nennkapital der übertragenden Körperschaft als Einnahmen aus Kapitalvermögen im Sinne des §
20 Abs. 1 Nr. 1 des
Einkommensteuergesetzes zuzurechnen.
2Dies gilt unabhängig davon, ob für den Anteilseigner ein Übernahmegewinn oder Übernahmeverlust nach §
4 oder §
5 ermittelt wird.
§ 4 UmwStG 2006 Auswirkungen auf den Gewinn des übernehmenden Rechtsträgers (vom 09.06.2021) ... vermindert sich oder ein Übernahmeverlust erhöht sich um die Bezüge, die nach § 7 zu den Einkünften aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 des ... des Satzes 2 ist der Übernahmeverlust bis zur Höhe der Bezüge im Sinne des § 7 zu berücksichtigen. In den übrigen Fällen ist er in Höhe von 60 ... von 60 Prozent, höchstens jedoch in Höhe von 60 Prozent der Bezüge im Sinne des § 7 zu berücksichtigen; ein danach verbleibender Übernahmeverlust bleibt außer Ansatz. ...
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794