(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am 1. Januar 2007 in Kraft.
(2) Artikel
1 Nr. 1 Buchstabe a tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
(3) Artikel
1 Nr. 4 tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die hierzu erforderliche Genehmigung erteilt. Der Tag des Inkrafttretens ist vom Bundesministerium der Finanzen gesondert im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen. *)
(4) Artikel
1 Nr. 5 tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Vertrag über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt. Der Tag des Inkrafttretens ist vom Bundesministerium der Finanzen gesondert im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen. **)
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- Anm.
- Red.:
- *)
- gemäß B. v. 15. März 2007 (BGBl. I S. 498) am 24.02.2007 in Kraft getreten
- **)
- gemäß B. v. 3. April 2007 (BGBl. I S. 498) am 01.01.2007 in Kraft getreten
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Artikels 1 Nr. 4 des Dritten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
B. v. 15.03.2007 BGBl. I S. 498
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Artikels 1 Nr. 5 des Dritten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
B. v. 03.04.2007 BGBl. I S. 498