In §
1 Abs. 1 Satz 1 des
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes vom
16. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2174), das zuletzt durch das Gesetz vom
22. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3691) geändert worden ist, werden die Wörter Ablauf des 31. Dezember 2006" durch die Wörter Ablauf des 16. Dezember 2006" ersetzt.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Berichtigung des Gesetzes zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
B. v. 09.05.2007 BGBl. I S. 691
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147