Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2018 aufgehoben

§ 1 - Mautstreckenausdehnungsverordnung (MautStrAusdehnV)

V. v. 08.12.2006 BGBl. I S. 2858 (Nr. 59); aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 1 G. v. 04.12.2018 BGBl. I S. 2251
Geltung ab 17.12.2006; FNA: 9290-13-3 Gebühren im Straßenverkehr
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§ 1 Ausdehnung der Mautpflicht


§ 1 hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert

Die nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz bestehende Mautpflicht wird nach Maßgabe des § 2 auf die in der Anlage bezeichneten Streckenabschnitte der dort genannten Bundesstraßen ausgedehnt. Die Mautpflicht besteht jeweils in beiden Fahrtrichtungen, soweit in Spalte 4 der Anlage nicht etwas anderes bestimmt ist.


Text in der Fassung des Artikels 4 Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen G. v. 12. Juli 2011 BGBl. I S. 1378 m.W.v. 19. Juli 2011

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Frühere Fassungen von § 1 MautStrAusdehnV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 19.07.2011Artikel 4 Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen
vom 12.07.2011 BGBl. I S. 1378

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 1 MautStrAusdehnV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 MautStrAusdehnV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MautStrAusdehnV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel MautStrAusdehnV
... Nutzfahrzeuge in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3122), § 1 Abs. 4 Satz 1 geändert durch Artikel 35 Nr. 2 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. ...
Anlage MautStrAusdehnV (zu den §§ 1 und 2) Mautpflichtige Steckenabschnitte von Bundesstraßen
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen
G. v. 12.07.2011 BGBl. I S. 1378
Artikel 4 ABMNG Änderung der Mautstreckenausdehnungsverordnung
... § 1 Satz 1 der Mautstreckenausdehnungsverordnung vom 8. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2858) werden die ...


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