Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2013 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 34 - Solvabilitätsverordnung (SolvV)

V. v. 14.12.2006 BGBl. I S. 2926 (Nr. 61); aufgehoben durch § 39 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4168
Geltung ab 01.01.2007; FNA: 7610-2-29 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
|

§ 34 KSA-Risikogewicht für das Mengengeschäft



Das KSA-Risikogewicht für eine KSA-Position der KSA-Forderungsklasse Mengengeschäft beträgt 75 Prozent.



 

Zitierungen von § 34 SolvV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 34 SolvV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SolvV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 SolvV Angemessenheit der zusammengefassten Eigenmittel (vom 28.09.2013)
... die Anrechnungsbeträge für ihre Positionen des Handelsbuchs nach den §§ 8 bis 268 ermitteln. (3) Bei der Berechnung der Anforderungen für die ...
§ 24 SolvV Ermittlung der risikogewichteten KSA-Positionswerte (vom 31.12.2011)
... KSA-Positionswert als das Produkt aus ihrem KSA-Risikogewicht nach den §§ 26 bis 40 und ihrem KSA-Positionswert nach den §§ 48 bis 51 zu bestimmen. ...
§ 36 SolvV KSA-Risikogewicht für Investmentanteile (vom 31.12.2010)
... Zusammensetzung des Investmentvermögens bekannt ist, nach Maßgabe der §§ 24 bis 54 ein betragsgewichtetes durchschnittliches KSA-Risikogewicht auf der Basis der ... des Investmentvermögens nicht bekannt ist, nach Maßgabe der §§ 24 bis 54 ein betragsgewichtetes durchschnittliches KSA-Risikogewicht so ermitteln, als würde ...
§ 83 SolvV Zuordnung von Investmentanteilen zu Forderungsklassen (vom 31.12.2010)
... die betreffende KSA-Forderungsklasse zugeordnet ist, als das 1,1 fache des nach den §§ 24 bis 40 für die Adressrisikoposition vorgegebenen KSA-Risikogewichts, beträgt jedoch ... zugeordnet ist, bestimmt sich das KSA-Risikogewicht als das 2fache des nach den §§ 24 bis 40 für die Adressrisikoposition vorgegebenen KSA-Risikogewichts, beträgt jedoch ...
§ 192 SolvV Vorgegebener Wertschwankungsfaktor (vom 31.12.2010)
... 1 genannten Bonitätsstufen beziehen sich auf die für die Zwecke der §§ 26 bis 39 vorgenommene aufsichtliche Zuordnung von Bonitätsbeurteilungskategorien zu ...
§ 328 SolvV Adressenausfallrisiko: Offenlegung bei KSA-Forderungsklassen
... vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken, die nach den §§ 26 bis 40 und der aufsichtsrechtlichen Zuordnung von Bonitätsbeurteilungen zu ...
§ 338 SolvV Übergangsbestimmungen für die Parameterschätzung (vom 31.12.2010)
... 1 von der Anwendung des IRBA ausgenommenen Beteiligungspositionen werden nach den §§ 24 bis 54 ermittelt. (5) Eigene Schätzungen der Verlustquote bei Ausfall und der ...
§ 339 SolvV Übergangsbestimmungen für die Eigenmittelausstattung und -berechnung (vom 28.12.2012)
... Bestimmung des besicherten Teils eines überfälligen Darlehens nach den §§ 24 bis 54 andere Sicherheiten als die nach den §§ 154 bis 224 zulässigen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672
Artikel 6 FkSolVEV Änderung der Solvabilitätsverordnung
... die Anrechnungsbeträge für ihre Positionen des Handelsbuchs nach den §§ 8 bis 268 ermitteln." 4. In § 7 Absatz 3, in § 25 Absatz 10 Satz 1 Nummer ...

Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330
Artikel 1 SolvVuaÄndV Änderung der Solvabilitätsverordnung
... die betreffende KSA-Forderungsklasse zugeordnet ist, als das 1,1 fache des nach den §§ 24 bis 40 für die Adressrisikoposition vorgegebenen KSA-Risikogewichts, beträgt jedoch ... zugeordnet ist, bestimmt sich das KSA-Risikogewicht als das 2fache des nach den §§ 24 bis 40 für die Adressrisikoposition vorgegebenen KSARisikogewichts, beträgt jedoch ...