Das Institut hat sämtliche nach §
46 verwendungsfähigen Bonitätsbeurteilungen der von ihm benannten Ratingagenturen zu ermitteln, die sich auf eine KSA-Position beziehen. Liegen keine verwendungsfähigen Bonitätsbeurteilungen vor, gilt die KSA-Position als unbeurteilt und das Verfahren nach §
45 zur Bestimmung der maßgeblichen Bonitätsbeurteilung einer unbeurteilten KSA-Position ist anzuwenden. Liegt nur eine einzige verwendungsfähige Bonitätsbeurteilung vor, so ist diese für die Bestimmung des KSA-Risikogewichts maßgeblich. Liegen mehrere verwendungsfähige Bonitätsbeurteilungen vor, sind diejenigen maßgeblich, die entsprechend der aufsichtlichen Zuordnung der jeweiligen Bonitätsbeurteilungskategorien zu Bonitätsstufen zu den beiden niedrigsten KSA-Risikogewichten führen; unterscheiden sich die beiden niedrigsten KSA-Risikogewichte, ist die Bonitätsbeurteilung maßgeblich, die zum höheren KSA-Risikogewicht führt.
§ 36 SolvV KSA-Risikogewicht für Investmentanteile (vom 31.12.2010) ... Zusammensetzung des Investmentvermögens bekannt ist, nach Maßgabe der §§ 24 bis 54 ein betragsgewichtetes durchschnittliches KSA-Risikogewicht auf der Basis der ... des Investmentvermögens nicht bekannt ist, nach Maßgabe der §§ 24 bis 54 ein betragsgewichtetes durchschnittliches KSA-Risikogewicht so ermitteln, als würde ...
§ 43 SolvV Maßgebliche Bonitätsbeurteilung ... maßgebliche Bonitätsbeurteilung einer KSA-Position ist nach § 44 zu ermitteln. Für eine KSA-Position der KSA-Forderungsklasse Institute nach § 25 Abs. 1 ... 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 ist die maßgebliche Bonitätsbeurteilung die entsprechend § 44 Satz 1, 3 und 4 zu bestimmende Schuldnerbonitätsbeurteilung der Zentralregierung des Staates, ...
§ 237 SolvV Für Verbriefungen maßgebliche Bonitätsbeurteilung (vom 31.12.2011) ... für eine Verbriefungstranche maßgebliche Bonitätsbeurteilung ist nach § 44 aus denjenigen für Verbriefungen nach Absatz 2 verwendungsfähigen ... nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 sind. Abweichend von § 44 Satz 4 darf für die Bestimmung der maßgeblichen Bonitätsbeurteilung der ... einer benannten Ratingagentur vor, gilt diese Bonitätsbeurteilung abweichend von § 44 Satz 3 nur dann als maßgeblich, wenn diese Ratingagentur vom Institut zuvor als ...
Verordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672
Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330