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§ 46 - Solvabilitätsverordnung (SolvV)

V. v. 14.12.2006 BGBl. I S. 2926 (Nr. 61); aufgehoben durch § 39 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4168
Geltung ab 01.01.2007; FNA: 7610-2-29 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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§ 46 Verwendungsfähige Bonitätsbeurteilungen



Eine Bonitätsbeurteilung, die von einer vom Institut benannten anerkannten Ratingagentur vergeben wurde, ist nur dann verwendungsfähig, wenn sie:

1.
vom Schuldner in Auftrag gegeben (beauftragt) ist,

2.
alle Beträge, insbesondere Nominalbetrag und Zinsen, die dem Institut aus der Position geschuldet werden, berücksichtigt,

3.
keine kurzfristige Bonitätsbeurteilung ist, es sei denn, die KSA-Position ist der Forderungsklasse Unternehmen nach § 25 Abs. 9 zuzuordnen, und

4.
im Falle des § 45 Abs. 2 und 3 bei einer KSA-Position, die nicht in der nationalen Währung des Schuldners der KSA-Position denominiert ist, die Bonitätsbeurteilung sich nicht auf eine Forderung bezieht, die in der nationalen Währung des Schuldners denominiert ist.

Abweichend von Satz 1 Nr. 1 sind mit Zustimmung der Bundesanstalt auch nicht vom Schuldner in Auftrag gegebene (unbeauftragte) Bonitätsbeurteilungen verwendungsfähig. Die Zustimmung kann insbesondere verweigert werden, wenn die beauftragten und unbeauftragten Bonitätsbeurteilungen der Ratingagentur qualitativ nicht gleichwertig sind oder die Ratingagentur die unbeauftragten Bonitätsbeurteilungen dazu benutzt, Druck auf den Beurteilten auszuüben, einen Auftrag für eine Bonitätsbeurteilung oder für andere Dienstleistungen zu erteilen. Soll die Bonitätsbeurteilung für eine Verbriefungsposition verwendet werden, gilt § 237 Abs. 2.



 

Zitierungen von § 46 SolvV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 46 SolvV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SolvV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 SolvV Angemessenheit der zusammengefassten Eigenmittel (vom 28.09.2013)
... die Anrechnungsbeträge für ihre Positionen des Handelsbuchs nach den §§ 8 bis 268 ermitteln. (3) Bei der Berechnung der Anforderungen für die ...
§ 36 SolvV KSA-Risikogewicht für Investmentanteile (vom 31.12.2010)
... Zusammensetzung des Investmentvermögens bekannt ist, nach Maßgabe der §§ 24 bis 54 ein betragsgewichtetes durchschnittliches KSA-Risikogewicht auf der Basis der ... des Investmentvermögens nicht bekannt ist, nach Maßgabe der §§ 24 bis 54 ein betragsgewichtetes durchschnittliches KSA-Risikogewicht so ermitteln, als würde ...
§ 44 SolvV Maßgebliche Bonitätsbeurteilung einer beurteilten KSA-Position
... Institut hat sämtliche nach § 46 verwendungsfähigen Bonitätsbeurteilungen der von ihm benannten Ratingagenturen zu ...
§ 45 SolvV Maßgebliche Bonitätsbeurteilung einer unbeurteilten KSA-Position
... KSA-Forderungsklasse Unternehmen nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 wenigstens eine nach § 46 verwendungsfähige kurzfristige Bonitätsbeurteilung einer vom Institut benannten ... Schuldner geschuldet wird wie die KSA-Position, und für die wenigstens eine nach § 46 verwendungsfähige Bonitätsbeurteilung einer vom Institut benannten Ratingagentur ... Liegen keine Vergleichsforderungen nach Absatz 2 vor, hat das Institut sämtliche nach § 46 verwendungsfähigen Schuldnerbonitätsbeurteilungen der von ihm benannten Ratingagenturen ...
§ 155 SolvV Allgemein berücksichtigungsfähige finanzielle Sicherheiten (vom 31.12.2010)
... werden, welche die Anforderungen an verwendungsfähige Bonitätsbeurteilungen nach § 46 Satz 1 Nr. 1 bis 4 erfüllt. Sofern für finanzielle Sicherheiten nach Satz 1 ...
§ 237 SolvV Für Verbriefungen maßgebliche Bonitätsbeurteilung (vom 31.12.2011)
... die Bonitätsbeurteilung unbeauftragt ist, die Bundesanstalt einer Verwendung zustimmt; § 46 Satz 3 gilt entsprechend; 2. eine Bonitätsbeurteilung über sämtliche ...
§ 338 SolvV Übergangsbestimmungen für die Parameterschätzung (vom 31.12.2010)
... 1 von der Anwendung des IRBA ausgenommenen Beteiligungspositionen werden nach den §§ 24 bis 54 ermittelt. (5) Eigene Schätzungen der Verlustquote bei Ausfall und der ...
§ 339 SolvV Übergangsbestimmungen für die Eigenmittelausstattung und -berechnung (vom 28.12.2012)
... Bestimmung des besicherten Teils eines überfälligen Darlehens nach den §§ 24 bis 54 andere Sicherheiten als die nach den §§ 154 bis 224 zulässigen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672
Artikel 6 FkSolVEV Änderung der Solvabilitätsverordnung
... die Anrechnungsbeträge für ihre Positionen des Handelsbuchs nach den §§ 8 bis 268 ermitteln." 4. In § 7 Absatz 3, in § 25 Absatz 10 Satz 1 Nummer ...