(1)
1Die Korrelation mit dem ökonomischen Faktor für IRBA-Positionen in den IRBA-Forderungsklassen Zentralregierungen, Institute, Unternehmen, unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit gesteuerte Beteiligungen und sonstiges Mengengeschäft ist die nach §
90 in Verbindung mit der Formel 2 der Anlage
2 ermittelte Korrelation.
2Die Korrelation nach Satz 1 darf um den nach §
91 zu ermittelnden Abschlag verringert werden, wenn die IRBA-Position von einem kleinen oder mittleren Unternehmen nach §
91 Abs. 1 geschuldet wird und diese IRBA-Position
- 1.
- der IRBA-Forderungsklasse Unternehmen zugeordnet ist oder
- 2.
- eine der IRBA-Forderungsklasse Mengengeschäft zugeordnete IRBA-Position mit besonderer Berücksichtigung von Gewährleistungen nach § 86 Abs. 3 ist.
(2) Die Korrelation mit dem ökonomischen Faktor für eine IRBA-Position der IRBA-Forderungsklasse Mengengeschäft beträgt,
- 1.
- wenn sie grundpfandrechtlich besichert ist, konstant 0,15, und,
- 2.
- wenn sie eine qualifizierte revolvierende IRBA-Position ist, konstant 0,04.
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§ 55 SolvV Struktur des IRBA ... nach § 227 Abs. 4 ist, das IRBA-Risikogewicht nach den §§ 85 bis 98 und der IRBA-Positionswert nach den §§ 99 bis 103 zu bestimmen. Zur Bestimmung ... des IRBA-Risikogewichts sind die prognostizierte Ausfallwahrscheinlichkeit nach den §§ 88 bis 91, die prognostizierte Verlustquote bei Ausfall nach den §§ 92 bis 94 sowie der ...
§ 303 SolvV Besonderes Kursrisiko Zinsnettoposition (vom 31.12.2011) ... sind, 2. Wertpapiere, denen eine nach den Regelungen der §§ 55 bis 153 bestimmte prognostizierte Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet wird, die nicht höher ... Ratingagentur verfügbar ist, dem Wertpapier aber eine nach den Regelungen der §§ 55 bis 153 bestimmte prognostizierte Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet wird, die der ... Ratingagentur verfügbar ist, dem Wertpapier aber eine nach den Regelungen der §§ 55 bis 153 bestimmte prognostizierte Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet wird, die der ...
Verordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672
Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330
Artikel 1 SolvVuaÄndV Änderung der Solvabilitätsverordnung ... für Kreditderivate nach § 178" eingefügt. 36. Dem § 89 Absatz 2 Nummer 1 wird nach dem Wort „und" ein Komma angefügt. 37. In ... Ratingagentur verfügbar ist, dem Wertpapier aber eine nach den Regelungen der §§ 55 bis 153 bestimmte prognostizierte Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet wird, die der ... Ratingagentur verfügbar ist, dem Wertpapier aber eine nach den Regelungen der §§ 55 bis 153 bestimmte prognostizierte Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet wird, die der ...