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Zitierungen von § 155 SolvV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 155 SolvV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SolvV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 SolvV Angemessenheit der zusammengefassten Eigenmittel (vom 28.09.2013)
... die Anrechnungsbeträge für ihre Positionen des Handelsbuchs nach den §§ 8 bis 268 ermitteln. (3) Bei der Berechnung der Anforderungen für die ...
§ 154 SolvV Berücksichtigungsfähige Sicherungsinstrumente (vom 31.12.2010)
...  1. berücksichtigungsfähige finanzielle Sicherheiten nach den §§ 155 bis 157, 2. berücksichtigungsfähige Gewährleistungen nach § 162 ...
§ 156 SolvV Nur mit ihrem schwankungsbereinigten Wert berücksichtigungsfähige finanzielle Sicherheiten (vom 31.12.2010)
... nach § 180 an, sind mit ihrem schwankungsbereinigten Wert über die in § 155 genannten finanziellen Sicherheiten hinaus berücksichtigungsfähig: 1. Aktien ... b) deren zugrunde liegendes Investmentvermögen nur aus den in Nummer 1 sowie den in § 155 Absatz 1 Satz 1 Nummer 16 Buchstabe b genannten Vermögensgegenständen bestehen darf, ...
§ 184 SolvV Bei Laufzeitunterschreitung berücksichtigungsfähiges Sicherungsinstrument (vom 31.12.2010)
... für finanzielle Sicherheiten zu berücksichtigende finanzielle Sicherheit nach § 155 ist, wenn seine Ursprungslaufzeit mindestens ein Jahr und seine für ...
§ 185 SolvV Besicherungswirkung der einfachen Methode (vom 31.12.2010)
... die Position als auch die Sicherheit sind Barmittel oder solche Schuldverschreibungen nach § 155 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 bis 6 für die, wären sie unbesicherte KSA-Positionen des ... wesentliche Marktteilnehmer sind a) Emittenten von Schuldverschreibungen nach § 155 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 bis 6, für deren unbesicherte Zahlungsverpflichtungen ein ... in Satz 1 genannten Geschäfte durch Schuldverschreibungen von solchen Emittenten nach § 155 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 bis 6 besichert sind, für deren unbesicherte Zahlungsverpflichtungen ... erfüllt ist: 1. Die Sicherheit ist eine finanzielle Sicherheit nach § 155 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 oder 2, oder 2. die Sicherheit ist eine Schuldverschreibung eines ...
§ 192 SolvV Vorgegebener Wertschwankungsfaktor (vom 31.12.2010)
... zu Bonitätsstufen. (2) Für finanzielle Sicherheiten nach § 155 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 ist für die Bestimmung des Wertschwankungsfaktors eine ...
§ 205 SolvV Betrag einer berücksichtigungsfähigen Gewährleistung (vom 31.12.2010)
... mit dem sie als allgemein berücksichtigungsfähige finanzielle Sicherheit nach § 155 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 zu berücksichtigen wäre, wenn die Schuldverschreibung zum ...
§ 209 SolvV Berücksichtigungsfähige Aufrechnungsvereinbarung über nichtderivative Geschäfte mit Sicherheitennachschüssen
... dabei ausschließlich berücksichtigungsfähige finanzielle Sicherheiten nach § 155 berücksichtigt werden. Sonst darf das Institut die Aufrechnungsvereinbarung nur ...
§ 215 SolvV Nettobemessungsgrundlage für nichtderivative Geschäfte mit Sicherheitennachschüssen
... nach den Absätzen 1, 2 und 4 dürfen zusätzlich zu den nach den §§ 155 und 156 berücksichtigungsfähigen finanziellen Sicherheiten auch ...
§ 237 SolvV Für Verbriefungen maßgebliche Bonitätsbeurteilung (vom 31.12.2011)
... ist die Bonitätsbeurteilung nicht verwendungsfähig; die Regelungen der §§ 154 bis 224 zur anrechnungsmindernden Berücksichtigung von Sicherungsinstrumenten bleiben ...
§ 339 SolvV Übergangsbestimmungen für die Eigenmittelausstattung und -berechnung (vom 28.12.2012)
... Darlehens nach den §§ 24 bis 54 andere Sicherheiten als die nach den §§ 154 bis 224 zulässigen anerkennen. (13) Bis zum 31. Dezember 2015 darf ein Institut ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672
Artikel 6 FkSolVEV Änderung der Solvabilitätsverordnung
... die Anrechnungsbeträge für ihre Positionen des Handelsbuchs nach den §§ 8 bis 268 ermitteln." 4. In § 7 Absatz 3, in § 25 Absatz 10 Satz 1 Nummer ...

Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330
Artikel 1 SolvVuaÄndV Änderung der Solvabilitätsverordnung
... Aufrechnungsvereinbarungen" gestrichen. 46. § 155 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1 und in dessen ... 25 Absatz 12" eingefügt. bb) In Buchstabe b wird die Angabe „§ 155 Satz 1 Nr. 16 Buchstabe b" durch die Angabe „§ 155 Absatz 1 Satz 1 Nummer 16 ... b wird die Angabe „§ 155 Satz 1 Nr. 16 Buchstabe b" durch die Angabe „§ 155 Absatz 1 Satz 1 Nummer 16 Buchstabe b" ersetzt. b) Folgende Sätze werden ... 1 und 8 Buchstabe a, Absatz 4 Satz 2 und Absatz 5 Nummer 1 wird jeweils die Angabe „§ 155 Satz 1" durch die Angabe „§ 155 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. 60. ... 5 Nummer 1 wird jeweils die Angabe „§ 155 Satz 1" durch die Angabe „§ 155 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. 60. § 186 wird wie folgt geändert:  ... § 192 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 155 Satz 1 Nr. 9" durch die Angabe „§ 155 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9" ersetzt. ... In Absatz 2 wird die Angabe „§ 155 Satz 1 Nr. 9" durch die Angabe „§ 155 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9" ersetzt. b) In Absatz 3 werden im Satzteil vor Nummer 1 ... b) Nummer 6 wird neue Nummer 5 und in deren Buchstabe b wird die Angabe „§ 155 Satz 1 Nr. 9" durch die Angabe „§ 155 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9" ersetzt. ... Buchstabe b wird die Angabe „§ 155 Satz 1 Nr. 9" durch die Angabe „§ 155 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9" ersetzt. 67. Dem § 206 Absatz 3 wird folgender Satz ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV)
V. v. 14.12.2006 BGBl. I S. 3065; aufgehoben durch § 21 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4183
§ 9 GroMiKV Null-Anrechnungen (vom 31.12.2010)
... die Forderung als auch die Sicherheit sind Barmittel oder solche Schuldverschreibungen nach § 155 Satz 1 Nr. 3 bis 6 der Solvabilitätsverordnung, für die, wären sie unbesicherte ... Satzes 1 Nummer 5 Buchstabe h sind: 1. Emittenten von Schuldverschreibungen nach § 155 Satz 1 Nr. 3 bis 6 der Solvabilitätsverordnung, für deren unbesicherte ...