§ 7 Kreditnehmerfiktion durch Einzelfallentscheidung der Bundesanstalt
Die Bundesanstalt kann auf Antrag eines Instituts in besonders gelagerten Ausnahmefällen widerruflich für Kredite an bestimmte Kreditnehmer einen Dritten als Kreditnehmer bestimmen.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330
Artikel 2 SolvVuaÄndV Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung ... § 6 Adressenausfallrisiken aus zugrunde liegenden Geschäften § 7 Kreditnehmerfiktion durch Einzelfallentscheidung der Bundesanstalt § 8 Verfahren zur ... Verfahrens wiederholt Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind." 7. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Kreditnehmerfiktion durch ... aufgetreten sind." 7. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Kreditnehmerfiktion durch Einzelfallentscheidung der Bundesanstalt Die Bundesanstalt ...
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