Tabellen 1 bis 6 (aufgehoben)
Tabelle 7 (zu §
31 Absatz 2 Satz 3 und 4) Anrechungsfaktor für Handelsbuchgeschäfte
Zeile | Kategorie | Restlaufzeit | Anrechnungsfaktor |
1 | Schuldtitel, die an einem geregelten Markt mit täglicher Kursfeststellung notiert sind | 0 bis 6 Monate | 0,25 Prozent |
2 | Schuldtitel, die an einem geregelten Markt mit täglicher Kursfeststellung notiert sind | über 6 bis 24 Monate | 1 Prozent |
3 | Schuldtitel, die an einem geregelten Markt mit täglicher Kursfeststellung notiert sind | über 24 Monate | 1,6 Prozent |
4 | Aktien mit hoher Anlagequalität, die in einen gängigen Aktienindex einbezogen sind | - | 2 Prozent |
5 | Sonstige Aktien | - | 4 Prozent |
6 | Sonstige Schuldtitel | - | 8 Prozent |
7 | Handelsbuchteilpositionen des § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6 | - | 8 Prozent |
Tabelle 8 (zu §
31 Absatz 2 Satz 3 und 4) Weitere Anrechnungsfaktoren
Zeile | Dauer der Überschreitung | Kreditnehmerbezogene Gesamtposition (ohne Anwendung der §§ 9 bis 11 auf die kreditnehmerbezogene Handelsbuch-Gesamtposition) als Prozentsatz der Eigenmittel | Faktor |
1 | bis zu 10 Tage | - | 2 |
2 | über 10 Tage | bis zu 40 | 2 |
3 | über 40 bis zu 60 | 3 |
4 | über 60 bis zu 80 | 4 |
5 | über 80 bis zu 100 | 5 |
6 | über 100 bis zu 250 | 6 |
7 | über 250 | 9 |
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
§ 31 GroMiKV Unterlegung von Überschreitungen der Gesamtbuch-Großkreditobergrenze (vom 31.12.2010) ... Die Handelsbuchgeschäfte sind in der Reihenfolge der Tabelle 7 der Anlage 1 , beginnend mit den Positionen und Geschäften mit den niedrigsten Anrechnungsfaktoren, mit ... verbleibenden Spielraum zuzurechnen und, falls dieser nicht ausreicht, in die Tabelle 8 der Anlage 1 einzuordnen; es steht dem Institut dabei frei, die Handelsbuchteilposition des § 30 Nummer 1 ... Nettopositionen nach Maßgabe der Spalte 1 Zeilen 1 bis 6 der Tabelle 7 der Anlage 1 auszudifferenzieren oder insgesamt der Kategorie mit dem höchsten einschlägigen ... das Geschäft oder dessen Kreditäquivalenzbetrag mit den in der Tabelle 7 der Anlage 1 aufgelisteten Anrechnungsfaktoren und der Multiplikation in Abhängigkeit von der Dauer der ... Dauer der Überschreitung der Großkreditobergrenze mit den in der Tabelle 8 der Anlage 1 aufgeführten Faktoren. Dauert die Überschreitung nicht länger als zehn ... des progressiven Gewichtungsfaktors von 2 bis 9 nach den Zeilen 2 bis 7 der Tabelle 8 der Anlage 1 ein einheitlicher Gewichtungsfaktor von 2; die Bundesanstalt kann ein Institut von dieser Regelung ...
Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330
Zweite Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 26.10.2011 BGBl. I S. 2103