Änderung § 7 GroMiKV vom 31.12.2010

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 2 SolvVuaÄndV am 31. Dezember 2010 und Änderungshistorie der GroMiKV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 7 GroMiKV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 31.12.2010 geltenden Fassung
§ 7 GroMiKV n.F. (neue Fassung)
in der am 31.12.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330

(Textabschnitt unverändert)

§ 7 Kreditnehmerfiktion durch Einzelfallentscheidung der Bundesanstalt


(Text alte Fassung)

Die Bundesanstalt kann auf Antrag eines Instituts in besonders gelagerten Ausnahmefällen widerruflich für Kredite an bestimmte Kreditnehmer,

1. die durch
einen Dritten in einer Weise gewährleistet werden, die einer Selbstschuld materiell gleichwertig ist, oder

2. für die eine Sicherheit gestellt worden ist, die das Institut materiell so stellt,
als ob der Schuldner aus der Sicherheit die Rückführung des Kredits direkt schuldete,

für die Zwecke der §§ 13 bis 13b und 14 des Kreditwesengesetzes statt des Kreditnehmers den Gewährleistungsgeber oder Schuldner aus der Sicherheit als
Kreditnehmer bestimmen. In diesem Fall gilt § 42 Abs. 1 bis 7 entsprechend.

(Text neue Fassung)

Die Bundesanstalt kann auf Antrag eines Instituts in besonders gelagerten Ausnahmefällen widerruflich für Kredite an bestimmte Kreditnehmer einen Dritten als Kreditnehmer bestimmen.




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed