Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330
Artikel 2 SolvVuaÄndV Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung ... der Großkreditobergrenze § 27 Anzeigen von Kreditrahmenkontingenten § 28 Freistellung von Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung Kapitel 4 ... aufgehoben. d) Die Nummern 2 und 3 werden die Nummern 1 und 2. 13. § 28 wird aufgehoben. 14. § 29 wird § 12 und wie folgt geändert: ... „abweichend von § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Kreditwesengesetzes und von § 28 " durch das Wort „widerruflich" und die Wörter „nach den §§ 2 ... Sicherheiten" ersetzt. cc) In Satz 3 wird die Angabe „§ 28 " durch die Wörter „§ 13 Absatz 2" ersetzt. d) Absatz 3 Satz ... 2" ersetzt. 31. § 57 wird § 27. 32. § 58 wird § 28 und die Wörter „Großkrediteinzelobergrenze und alle Großkredite zusammen ... „des § 20 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 des Kreditwesensgesetzes und der §§ 25 bis 28 sowie des § 66" durch die Wörter „der §§ 9 bis 11 sowie des § ... 2 Nr. 2 des Kreditwesengesetzes und" gestrichen und die Angabe „§§ 25 bis 28 , 66" durch die Angabe „§§ 9 bis 11" ersetzt. 46. Anlage 2 ...
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